Eigenverbrauch im Tabaksteuerrecht

Wer Zigaretten (innerhalb der erlaubten Menge) nach Deutschland einführt, um sie an die Tochter und deren Freund zu verschenken, braucht keine Tabaksteuer zu bezahlen.

Der BFH dazu: Der Begriff des Eigenverbrauchs i.S. von § 22 Abs. 1 TabStG i.d.F. vom 25.07.2014 schließt auch Tabakwaren ein, die eine Privatperson aus einem anderen Mitgliedstaat selbst in das Steuergebiet verbracht hat und nach dem Verbringen an Familienmitglieder verschenken will, sofern keine Anhaltspunkte für gewerbliche Zwecke vorliegen. Verbrauchsteuerpflichtige Waren würden auch dann für den Bedarf des privaten Käufers erworben werden, wenn sie aufgrund enger persönlicher Beziehungen zu einer anderen Privatperson dieser zum Geschenk gemacht werden sollten.

Dies gelte jedenfalls dann, wenn zwischen der Privatperson und dem Beschenkten verwandtschaftliche Beziehungen bestünden. Auch wer aus eigenem Entschluss Geschenke für Familienmitglieder kaufe, decke damit seinen eigenen Bedarf.

BFH-Beschluss vom 28. Juni 2023, VII B 54/22

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