eTIN
Nach Jahresende erhalten Sie vom Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Darüber hinaus übermittelt der Arbeitgeber elektronisch via Internet Ihre Lohndaten an das Finanzamt. Damit dort die verschlüsselten Daten identifiziert werden können, bildet der Arbeitgeber aus Ihren persönlichen Daten ein Identifizierungs- und Ordnungsmerkmal – die eTIN (electronic Taxpayer Identification Number).
Das Finanzamt verfügt damit bereits über Ihre Lohndaten und kann diese für Ihre Einkommensteuererklärung verwenden.
Den Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung brauchen Sie nicht Ihrer Einkommensteuererklärung beizufügen. Sie tragen stattdessen Ihre eTIN in Ihrer Steuererklärung auf der Vorderseite der Anlage N ein.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 41b EStG