Aktuell

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Steuerberater seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind. Begehren sie wegen verspäteter elektronischer Übermittlung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) mit der Begründung, dass sie bei Ablauf der Frist für die Nutzung des beSt noch nicht freigeschaltet worden seien, müssen sie darlegen, weshalb sie von der Möglichkeit der Priorisierung ihrer Registrierung („fast lane“) keinen Gebrauch gemacht haben.

In einem Faltblatt informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) über die neuen Steuerregelungen für Photovoltaikanlagen. Das Faltblatt richtet sich nach Angaben des Ministeriums insbesondere an Privatpersonen, die kürzlich eine Photovoltaikanlage gekauft haben oder eine bestehende Anlage erweitern oder reparieren wollen. Die neuen steuerlichen Regeln beträfen die Umsatzsteuer (seit 01.01.2023) und die Einkommensteuer (seit 01.01.2022).

Betroffene der Flutkatastrophe vom Juli 2021 können im Rahmen der Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung entstandene Kosten für die Wiederbeschaffung von lebensnotwendigen Gegenständen, wie Hausrat und Kleidung sowie Kosten für die Beseitigung von Schäden am selbstgenutzten Wohnungs- bzw. Hauseigentum steuerlich geltend machen. Daran erinnert aktuell das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.

Bei der in bestimmten Fällen drohenden Doppelbesteuerung von Einkünften von Geflüchteten aus der Ukraine zeichnet sich keine schnelle

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine für international tätige deutsche Unternehmen wichtige Entscheidung getroffen. Danach können inländische Unternehmen Verluste aus einer im EU-Ausland belegenen Niederlassung nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnen, wenn nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für die ausländischen Einkünfte kein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Das gilt auch dann, wenn die Verluste im Ausland steuerrechtlich unter keinen Umständen verwertbar und damit „final“ sind (sog. finale Verluste). Dies verstößt nicht gegen das Recht der Europäischen Union.

Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen grundsätzlich seit dem 01.01.2023 mit dem Finanzgericht elektronisch kommunizieren mit der Folge, dass eine Klageerhebung per Brief oder Telefax unzulässig ist. Voraussetzung ist nach § 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung, dass ein sicherer Übermittlungsweg „zur Verfügung steht“. Diesen stellt die Bundessteuerberaterkammer in Form des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zur Verfügung, wobei sie erst im ersten Quartal 2023 die Registrierungsaufforderungen zur Einrichtung des beSt an die Steuerberaterinnen und Steuerberater versandt hat. Diese hatten allerdings die Möglichkeit, einen sog. Fast-Lane-Antrag zu stellen, um den Registrierungsbrief vorzeitig zu erhalten.

Das BMJ hat die Ergebnisse der Umfrage unter Verbänden zum Bürokratieabbau veröffentlicht. In dem Bericht sind die Einzelvorschläge kategorisiert und priorisiert dargestellt. Einer DStV-Forderung wurde besonders hohe Priorität zugewiesen.

Die Bundesregierung plant derzeit weder die Einführung einer Zuckersteuer noch anderer Steuern auf zuckergesüßte Getränke oder andere zuckergesüßte Lebensmittel.

Mancher verdient sich über Online-Vermietungsportale etwas dazu. Wer das an der Steuer vorbei macht, für den kann es teuer werden. Auf Basis eines erfolgreich durchgesetzten Auskunftsanspruchs durch die Hamburger Finanzverwaltung (den diese federführend für Bundes- und Landesbehörden geltend gemacht hatte) musste ein bekanntes, weltweit agierendes Online-Immobilienvermittlungsportal entsprechende Daten an den Fiskus zu steuerlichen Kontrollzwecken übermitteln.

Erteilt das Finanzamt acht inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte wegen einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme, ist hierfür ein gemeinsamer Gebührenbescheid zu erlassen mit der Folge, dass insgesamt eine geringere Gebühr entsteht.