Namensänderung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe wurde zum 1. Januar 2025 in Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg umbenannt.
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Homeoffice-Pauschale: Setzt kein häusliches Arbeitszimmer voraus
Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen gibt Auskunft zur so genannten Homeoffice-Pauschale. Diese sei eine in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c des Einkommensteuergesetzes geregelte steuerliche Erleichterung für Steuerpflichtige, die von zu Hause aus arbeiten.
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Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zur künftigen Binnenmarktstrategie
Die Europäische Kommission fordert alle interessierten Kreise auf, ihre Ansichten und Ideen zu der künftigen Binnenmarktstrategie darzulegen. Unternehmen, Handelsverbände, Behörden der Mitgliedstaaten und andere einschlägige Organisationen werden gebeten, ihre Beiträge bis zum einzureichen. Über diesen gelangt man zur entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.
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Private Fahrzeugnutzung: Auch nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch kann Anscheinsbeweis erschüttern
Der für eine Privatnutzung der betrieblichen Leasing-Fahrzeuge sprechende Anschein kann nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erschüttert werden. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
FG Berlin-Brandenburg bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des neuen grundsteuerlichen Bewertungsrechts im sog. Bundesmodell
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit zwei Urteilen entschieden, dass das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht im sog. Bundesmodell, welches in Berlin und Brandenburg und der Mehrheit der anderen Bundesländer zur Anwendung kommt, verfassungsgemäß ist.
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, ist eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Werbeträgern auch bei einem Dienstleistungsunternehmen möglich, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum zu dessen Anlagevermögen gehören würden.
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Nachlaufender Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
Auch der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss vom 21. Oktober 2024 (Az. 1 V 1757/24 E) gekommen.
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Wann machen sich Steuerberater wegen Beihilfe strafbar?
Der BGH hat sich in einem Urteil zur zivilrechtlichen Haftung einer Steuerberaterin wegen Beihilfe zum Betrug ausführlich zur Strafbarkeit berufstypisch »neutraler« Tätigkeiten sowie deren gerichtlicher Feststellung geäußert: Es komme nicht darauf an, dass man »positive Kenntnis« eines strafbaren Schneeballsystems nachweisen müsse. Vielmehr reiche es, wenn die Angeklagte dieses erkannt und billigend in Kauf genommen habe. Auch müsse das Gericht nicht »zwingend« von ihrem bedingten Vorsatz ausgehen, es reichten geringere Anforderungen an die richterliche Überzeugung. Auch dürfe sich die Beweiswürdigung nicht darauf beschränken, Indizien isoliert zu betrachten – es komme vielmehr auf eine Gesamtschau aller Umstände an. Und schließlich dürften keine Zeugenaussagen übergangen werden (Urteil vom 07.11.2024, Az. III ZR 79/23).
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Für eine Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist die Nutzung am Stichtag entscheidend
Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die konkrete Verwendung eines Grundstücks am erbschaftsteuerlichen Bewertungsstichtag für die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen maßgeblich ist.
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 1. April 2025 sanktionsfrei
Wie von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gefordert, wird vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet. Das kommt einer Fristverlängerung gleich.
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