§ 175b AO erfasst auch Rechtsanwendungsfehler
Das Finanzamt darf übermittelte Daten auch dann im Rahmen
einer Bescheidänderung nach § 175b AO berücksichtigen, wenn die unzutreffende
Berücksichtigung im Ausgangsbescheid auf einem Rechtsanwendungsfehler des
zuständigen Sachbearbeiters beruht. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts
Münster entschieden.
Für die Ermittlung der Grundsteueräquivalenzbeträge werden bei ausschließlicher Wohnnutzung Nutzflächen im Wohngebäude nicht erfasst
Falls in einem Gebäude keine andere Nutzung als eine
Wohnnutzung erfolgt, bleiben im gleichen Gebäude vorhandene Nutzflächen nach §
3 Abs. 1 i. V. m. Abs 3 NGrStG ohne Ansatz. Liegen bei Verfahren über
Grundsteueräquivalenzbeträge Anhaltspunkte für Verstöße bei der Ermittlung der
Bodenrichtwerte vor, können diese (eingeschränkt) überprüft werden. Die
Gewährung der Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über den
Grundsteueräquivalenzbetrag wegen verfassungsrechtlichen Zweifeln an dem
zugrundeliegenden Gesetz erfordert wegen des Geltungsanspruchs jedes formell
verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes ein besonderes berechtigtes
Interesse an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, dem der Vorrang
gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt. Fehlt es
an einem derartigen Interesse, kann im Rahmen des Aussetzungsverfahrens
dahinstehen, ob überhaupt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der
zugrundeliegenden Norm – hier dem NGrStG – bestehen.
Elterngeld 2025: Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand
Rund 1,61 Millionen Frauen und Männer in
Deutschland haben im Jahr 2025 Elterngeld erhalten. Das waren rund
62 000 oder 3,7 % weniger als im Jahr 2024. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im
Vorjahresvergleich um 15 000 oder 3,4 % auf 417 000 zurück, die
Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 47 000 oder 3,8 % auf
1,19 Millionen. Damit sank die Zahl der Elterngeldbeziehenden im vierten
Jahr in Folge und lag 13,9 % niedriger als 2021. Diese Entwicklung
spiegelt auch den Rückgang der Geburten in den vergangenen Jahren wider.
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Für die Ermittlung der Grundsteueräquivalenzbeträge ist die tatsächliche Fläche maßgeblich
Wird belegt, dass die tatsächliche Fläche nicht mit der vom
Katasteramt mitgeteilten übereinstimmt, kommt es auf die tatsächliche Fläche an
(gegen A 4 Abs. 3 Satz 5 AENGrStG). Liegen bei Verfahren über
Grundsteueräquivalenzbeträge Anhaltspunkte für Verstöße bei der Ermittlung der
Bodenrichtwerte vor, können diese (eingeschränkt) überprüft werden.
Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
Mit Urteil vom 1. August 2025, C-375/24, Keesing
Deutschland, hat der EuGH entschieden, dass die Position 4902 des Zolltarifs
als broschierte Papierhefte beschriebene Waren, die hauptsächlich gedruckte
Sudoku-Rätsel enthalten, bei denen bereits einige Zahlen aus der Reihe von 1
bis 9 in ein Gittermuster eingetragen und die übrigen Zahlen in bestimmter
Reihenfolge einzutragen sind, und die alle acht Wochen erscheinen, umfasst.
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Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG
Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den
Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das
Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer. § 52 Abs. 3 GKG findet nicht – auch nicht
entsprechend – Anwendung.
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat entschieden,
dass eine Forderung des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden
Rückbauverpflichtung nicht zu aktivieren ist, solange das Entstehen des
Anspruchs noch ungewiss ist.
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»Passive« Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine
sogenannte steuerrechtliche Entstrickung in grenzüberschreitenden Fällen - ein
Vorgang, bei dem stille Reserven von Wirtschaftsgütern aufgedeckt und besteuert
werden, weil ansonsten die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) ihr Besteuerungsrecht
verlieren würde - grundsätzlich auch durch eine bloße Rechtsänderung eintreten
kann (»passive« Entstrickung).
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Thüringer Finanzverwaltung gründet Task Force zur Influencerbesteuerung
Die Thüringer Finanzministerin Katja Wolf hat am 7. April
2026 die Einrichtung einer Task Force zur Influencerbesteuerung vorgestellt.
Ziel der Task Force ist es, Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten in Thüringen
systematisch zu erfassen und eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen.
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Kassenkontrollen in Baden-Württemberg: Viele Mängel in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
Bei Kassenkontrollen von Barber-Shops, Tattoo- und
Nagelstudios im ganzen Land hat die Finanzverwaltung zahlreiche Verstöße
festgestellt. Mehr als jede zweite überprüfte Kasse wies Unregelmäßigkeiten
auf.