BFH-Terminvorschau: Mündliche Verhandlung zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg am 22. April 2026
Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am Mittwoch,
den 22. April 2026 in zwei Verfahren zum Landesgrundsteuergesetz (LGrStG)
Baden-Württemberg mündlich verhandeln.
Die mündlichen Verhandlungen finden wie folgt statt:
Ertragsanteilsbesteuerung privater Leibrenten und Zulässigkeit der rückwirkenden Neuregelung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG
Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts hat
ausgeführt, dass in der gesetzlichen Änderung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG
durch das Jahressteuergesetz 2024 die Anwendung der Ertragsanteilbesteuerung
für Renten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG Nr. aus vor
dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Rentenversicherungsverträgen mit
Kapitalwahlrecht auch für alle noch offenen Fälle gesetzlich verankert wird und
aufgrund dieser Änderung die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil
vom 1. Juli 2021 – VIII R 4/18), wonach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004 gemäß § 52
Abs. 28 Satz 5 EStG a. F. auf Kapitalerträge aus Versicherungsverträgen, die
vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, weiterhin Anwendung findet,
aufgrund der abweichenden gesetzlichen Regelung, die gemäß § 52 Abs. 28 Satz 5
EStG n. F. auch auf alle noch offenen Fälle Anwendung anzuwenden ist, überholt
ist.
Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder
gilt zur umsatzsteuerlichen Beurteilung einer Fahrzeugüberlassung an
Arbeitnehmer zu privaten Zwecken Folgendes:
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Teleologische Reduktion des § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG bei Sperrfristverstößen innerhalb des ersten Zeitjahres
Der 9. Senat des Niedersächsischen
Finanzgerichts hatte sich bei seiner Entscheidung insbesondere mit der Frage
auseinanderzusetzen, ob die Begünstigungsvorschriften des §§ 16, 34 EStG bei
einem Sperrfristverstoß im ersten Zeitjahr dem Grunde nach anwendbar sind. Zu
klären war insbesondere die Frage, ob § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG aus
teleologischen Gründen zu reduzieren ist.
Private Veräußerungsgeschäfte: Auch Wohnmobil im Hochpreissegment kann ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein
Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat seine
Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs
(§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--)
weiterentwickelt und entschieden, dass auch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf
hochpreisiger Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs nicht als privates
Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist.
Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat entschieden,
dass Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und
Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, nicht der Einkommensteuer
unterliegen. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie
in Raten geleistet werden. Der BFH hat damit seine frühere Rechtsprechung zur
fehlenden Einkommensteuerbarkeit solcher Abfindungen in Form von
Einmalzahlungen und wiederkehrenden Leistungen bestätigt.
DStV für pauschale Erstattungen beim Laden von E-Dienstwagen
Anfang 2026 entfielen die Pauschalen für selbst getragene
Stromkosten des Arbeitnehmers beim Laden betrieblicher Fahrzeuge. Stattdessen
sind Strommenge und -preis nachzuweisen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V.
(DStV) kritisiert den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und fordert eine
Vereinfachung.
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Umsatzsteuerliche Bewertung von Factoringleistungen und Berechtigung zum Vorsteuerabzug
Der 5. Senat des FG Düsseldorf hatte über die Kürzung des
Vorsteuerabzugs einer Klägerin für das Jahr 2015 zu urteilen. Die Klägerin
kaufte Forderungen von Anschlusskunden, übernahm deren Einzug sowie das
Debitorenausfallrisiko und erzielte daraus (umsatzsteuer)steuerpflichtige
Factoringgebühren. Zur Refinanzierung verkaufte sie bestimmte Forderungen an
ihre niederländische Schwestergesellschaft (B.V.). Grundlage hierfür waren ein
Forderungskaufvertrag, nach dem die B.V. das Ausfallrisiko übernahm und sich zu
Mahn- und Rechtsverfolgungsmaßnahmen verpflichtete, sowie ein separater
Servicevertrag, mit dem die B.V. der Klägerin den tatsächlichen
Forderungseinzug, das Mahnwesen und die Debitorenbuchhaltung zurückübertrug.
Steuerrechtliche Behandlung von Familiengenossenschaften
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat eine Verfügung zur steuerrechtlichen Behandlung sog. Familiengenossenschaften, konkret zu Aufwendungen zur Finanzierung der privaten Lebensführung der Mitglieder, veröffentlicht und schreibt dazu:
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Gesetzentwurf: Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen
Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht
der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten Gesetzes zur
Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer
steuerrechtlicher Vorschriften (21/4550) vor. Nach Ansicht der Bundesregierung
berücksichtigt die starre Beschränkung auf Angehörige den gesellschaftlichen
Wandel und das Vordringen alternativer Lebenskonzepte nicht, die an die Stelle
traditioneller familiärer Bindungen getreten seien. Damit soll die
unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen im Regelfall zulässig werden.
Durch die Neuregelung sollen auch »Tax Law Clinics« an oder im Umfeld von
Hochschulen zulässig werden. In »Tax Law Clinics« sollen unter Anleitung
besonders qualifizierter Personen Hilfeleistungen in Steuersachen angeboten
werden. Damit sollen das ehrenamtliche Engagement und die Gewinnung von
Nachwuchskräften gefördert werden.
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