Aktuell

Mit Gerichtsbescheid hat der 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags gemäß § 32a Abs. 1 EStG für die Jahre 2023 und 2024 entschieden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust nicht dadurch entfällt, dass die Kapitalgesellschaft den verlustverursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert.

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem "Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie" zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26.09.2024 verabschiedet.

Der Bundestag hat am 18.10.2024 den von der Bundesregierung eingebrachten und vom Finanzausschuss geänderten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024, BT-Drs. 20/12780, 20/13157) angenommen. Das Parlament nahm zudem den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (BT-Drs. 20/12783, 20/13084, 20/13328 Nr. 7) an.

Die Akten der obersten Gerichtshöfe des Bundes, zu denen auch der Bundesfinanzhof gehört, sind in zahlreichen Fällen von historischer oder politischer Bedeutung und haben Auswirkung für weite Teile der Bevölkerung. Historiker, Journalisten, Privatpersonen oder andere Gerichte und Behörden greifen im Rahmen von Geschichtsprojekten, Presse- und Medienbeiträgen, zur Durchführung von Ahnenforschung oder für andere Gerichts- oder Verwaltungsverfahren häufig auf die Akten des Bundesfinanzhofs zu.

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob Prozesskosten im Zusammenhang mit der drohenden Rückabwicklung der unentgeltlichen Übertragung eines Forstbetriebs als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.

Die Bundesregierung plant, den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus bestimmten Rechnungen zu verschieben. Davon betroffen: Rechnungen von Unternehmen, die ihre Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen. Auf Anregung des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) prüft das BMF nun eine Nichtbeanstandungsregelung zum Schutz des Rechnungsempfängers. Auch hierzu gibt der DStV Hinweise für eine praxisfreundliche Ausgestaltung.

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die Gewährung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG in einem Fall zu entscheiden, in dem die Kläger im Jahr vor der Leistungserbringung freiwillig Vorauszahlungen geleistet hatten.

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft das von dieser übernommene positive Eigenkapital als (fiktive) Einlage im Rahmen des Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen ist.