Aktuell

Die Betriebsprüfung ist ein zentrales Instrument der Finanzverwaltung, um die Einhaltung steuerlicher Pflichten in Unternehmen sicherzustellen. Damit das Finanzamt gezielt und effizient prüfen kann, werden Betriebe in vier bundeseinheitlich festgelegte Größenklassen eingeteilt. Diese Klassifizierung erfolgt vor allem anhand der Kriterien Umsatz und Gewinn. Je nach Wirtschaftszweig können weitere branchenspezifische Merkmale herangezogen werden, um eine möglichst gerechte Zuordnung zu gewährleisten.

Ein Handgeld, das anlässlich des Abschlusses eines Arbeitsvertrags von einem Fußballclub an einen Profispieler gezahlt wird, kann zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts »exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem Spieler (Spielerlaubnis)« zählen, wenn der Club für den Wechsel des Spielers eine Transferentschädigung (Ablöse) erbringen muss. Dies hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren – Rechtssachen II R 26/24 und II R 27/24 – aufgrund mündlicher Verhandlung am 22.04.2026 heute entschieden, dass er die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig hält.

Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das Sächsische Finanzgericht in Leipzig entschieden.

Der 9. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in den Streitjahren 2012 bis 2014 ein Flugzeug mit Einkunftserzielungsabsicht vermietet wurde und dementsprechend die entstandenen Verluste steuerlich zu berücksichtigen waren.

Im Freistaat Bayern (Deutschland) haben Eltern, die Kinder im Alter von 13 bis 36 Monaten haben, unter bestimmten Voraussetzungen in Weiterentwicklung des Bayerischen Landeserziehungsgelds Anspruch auf das Bayerische Familiengeld. Dieses beläuft sich grundsätzlich auf 250 Euro pro Monat für das erste und für das zweite Kind und auf 300 Euro pro Monat ab dem dritten Kind. Dieses Familiengeld dient nicht der Existenzsicherung, sondern soll den Eltern den erforderlichen Gestaltungsspielraum verschaffen, um die Entscheidungen zu treffen, die sie in Bezug auf die Erziehung und Bildung ihrer Kinder für angemessen halten.

Als erstes großes Programm der Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung ist das Hilfsprogramm für Soloselbstständige, die Neustarthilfe, abgeschlossen. Die Bewilligungsstellen der Bundesländer haben die Bearbeitung der Endabrechnung, die jeder Antragsteller nach Erhalt der Hilfen einreichen musste, zu über 99 % abgeschlossen. Damit besteht Rechtssicherheit in diesem Programm für praktisch alle Antragstellerinnen und Antragsteller.

Die in den Freistellungsbescheinigungen gemäß § 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG enthaltene Auflage, wonach Gläubiger von Kapitalerträgen dem BZSt jährlich bis zum 31. Mai des auf den Zufluss folgenden Kalenderjahres eine Meldung über jährlich zugeflossene Kapitalerträge vorzulegen haben (MURI-Meldung), wird per Allgemeinverfügung aufgehoben. Die Meldung muss künftig nicht mehr erfolgen.

Das Finanzamt darf übermittelte Daten auch dann im Rahmen einer Bescheidänderung nach § 175b AO berücksichtigen, wenn die unzutreffende Berücksichtigung im Ausgangsbescheid auf einem Rechtsanwendungsfehler des zuständigen Sachbearbeiters beruht. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.