Aktuell

Eine "Steuerforderung" in einem gefälschten, offensichtlich nicht von einer Finanzbehörde stammenden Schreiben (hier: einem als "Confidential" markierten Schriftstück in englischer Sprache, in dem die Klägerin zur Zahlung einer Schenkungsteuer in Höhe von 550 € aufgefordert wird, wobei das Schriftstück mit "Federal Ministry of Finance (Germany)" überschrieben ist und maschinenschriftlich angeblich von einem parlamentarischen Staatssekretär des Bundesministeriums für Finanzen und der Geschäftsleiterin des Finanzgerichts Hamburg unterschrieben sein soll) ist nicht geeignet, eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten (vgl. § 33 FGO) auszulösen. Gegen eine solche "Steuerforderung" bedarf es offensichtlich keines finanzgerichtlichen Rechtsschutzes, entschied das FG Hamburg.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine von einem Steuerberater im falschen Datei-Format übermittelte Klageschrift formwirksam erhoben ist, wenn die Akten beim Finanzgericht (FG) noch in Papierform geführt werden und die Klageschrift ausgedruckt zur Akte genommen wird.

Der Niedersächsische Landtag hat am 23.06.2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes beschlossen, die es den Gemeinden ermöglicht, in einigen besonderen Fällen die Grundsteuer ganz oder teilweise zu erlassen. Damit wird eine bürokratiearme Lösung für spezielle Einzelfälle ermöglicht, ohne das bewusst einfach gehaltene Grundsteuermodell grundsätzlich in Frage zu stellen. An dem Grundsatz, dass kleine Flächen zu wenig Grundsteuer führen und große Flächen zu mehr, ändert sich auch durch die Härtefallregelung nichts.

Das Niedersächsische Finanzgericht hält das im Jahr 2021 neu gefasste Grundsteuergesetz des Landes nicht für verfassungswidrig. Das hat der 1. Senat des Gerichts entschieden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland für Einkünfte eines dort ansässigen Arbeitnehmers, der an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr tätig ist, nach dem zwischen der Republik Zypern und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA Zypern 2011) als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zusteht. Zudem hat er klargestellt, dass ein "Schiff im Binnenverkehr" im Sinne des DBA-Zypern 2011 nur ein solches ist, das ausschließlich auf innerhalb des Festlandes liegenden Binnengewässern verkehrt, das heißt auf Flüssen, Kanälen und Seen.

Gibt ein Arbeitnehmer für den ihm zur Nutzung überlassenen Firmenwagen gegenüber seinem Arbeitgeber fehlerhaft zu wenige Kilometer zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte an, errechnet der Arbeitgeber den gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzenden Nutzungsvorteil je Entfernungskilometer pro Monat zu niedrig und führt unwissentlich zu geringe Lohnsteuerbeträge ab.

Der 10. Senat des FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob eine Altersrente von einem niederländischen Pensionsfonds im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil in Höhe von 70 % oder lediglich mit dem Ertragsanteil in Höhe von 18 % der Pension zu berücksichtigen ist.

Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zum Ruhen gebracht wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Vereinbaren die Vertragspartner bei der entgeltlichen Übertragung eines Vermögensgegenstands im Privatvermögen, dass die vom Erwerber zur Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlungen in voller Höhe als Gegenleistung für den Kaufgegenstand geleistet werden sollen und die in der Ratenzahlungsvereinbarung liegende Stundung zinslos gewährt wird, ist für die Besteuerung des Veräußerers von einer unentgeltlichen Stundung der Kaufpreisforderung auszugehen, sofern sich nicht aus dem Steuerrecht ergibt, dass die Vereinbarung der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann. Es fehlt in diesem Fall an einem steuerpflichtigen Entgelt für eine Kapitalüberlassung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (Änderung der Rechtsprechung).

Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Absatz 1 FKAustG).