Gesetzentwurf: Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen
Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht
der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten Gesetzes zur
Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer
steuerrechtlicher Vorschriften (21/4550) vor. Nach Ansicht der Bundesregierung
berücksichtigt die starre Beschränkung auf Angehörige den gesellschaftlichen
Wandel und das Vordringen alternativer Lebenskonzepte nicht, die an die Stelle
traditioneller familiärer Bindungen getreten seien. Damit soll die
unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen im Regelfall zulässig werden.
Durch die Neuregelung sollen auch »Tax Law Clinics« an oder im Umfeld von
Hochschulen zulässig werden. In »Tax Law Clinics« sollen unter Anleitung
besonders qualifizierter Personen Hilfeleistungen in Steuersachen angeboten
werden. Damit sollen das ehrenamtliche Engagement und die Gewinnung von
Nachwuchskräften gefördert werden.
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Auskunft über den steuerfreien Anteil einer deutschen Rente i.S.d. Nr. 14 Buchst. e Zif. i des Protokolls zum DBA mit Italien
Nach Nummer 14 Buchstabe e Ziffer i des Protokolls zum
Abkommen vom 18. Oktober 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der
Steuerverkürzung werden Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder
einmaligen Bezüge, die in Italien ansässigen italienischen Staatsangehörigen
aufgrund der Sozialversicherungsgesetzgebung Deutschlands gezahlt werden,
ausschließlich in Italien besteuert; die italienische Steuer darf dabei jedoch
nur auf den Betrag erhoben werden, der nach deutschem Steuerrecht zu besteuern
wäre.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen
des öffentlichen Rechts hat das Bundesfinanzministerium die folgenden
Vordruckmuster neu bekanntgegeben:
Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
Trägt der Arbeitgeber die Kosten
für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den
Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn,
wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies
hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Wichtige Etappe: Grundsteuer-Musterverfahren aus Berlin jetzt mit Aktenzeichen
Bei ihrer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen das
Bundesmodell der reformierten Grundsteuer haben der Bund der Steuerzahler
Deutschland (BdSt) und Haus & Grund Deutschland beim
Bundesverfassungsgericht eine wichtige Etappe erreicht: Der Fall aus Berlin,
der sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen
Grundsteuer wendet, hat nun das Aktenzeichen 1 BvR 472/26 erhalten.
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BMF: Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für
Abnutzung von Gebäuden (§ 7 Absatz 4 bis 5b Einkommensteuergesetz) ist es
in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes
Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht
abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen.
Pensionszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über
die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier bei einer GmbH
angestellten Gesellschafter entschieden.
Studie: EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex
Gemeinsame Studie von ZEW
Mannheim, Universität Mannheim sowie Ernst & Young zu nationalen
Spielräumen bei Anti-Steuervermeidungsregeln
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Reichweite einer Empfangsvollmacht
Eine als Generalvollmacht
ausgestaltete Empfangsvollmacht ist auch für die Übersendung eines
Haftungsbescheides zu beachten. Entsprechend wurde die angefochtene
Einspruchsentscheidung antragsgemäß isoliert aufgehoben.
Aufhebung der Kirchensteuerfestsetzung wegen fehlenden Datenabgleichs
Gleicht das Finanzamt elektronisch
übermittelte Daten der Meldebehörde in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer
Kirche nicht mit den Angaben in den Einkommensteuererklärungen ab, muss es
bestandskräftige Kirchensteuerfestsetzungen nach § 175b Abs. 1 AO aufheben.
Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.
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