Statistik: Gut 7% der Steuerpflichtigen zahlten 2022 den Spitzensteuersatz
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 3,2 Millionen
Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 % besteuert. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entspricht dies einem Anteil von
7,4 % aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden
Einkommen. Auf diese Steuerpflichtigen entfielen mit 621 Milliarden Euro knapp
30 % der Gesamteinkünfte und mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 %)
des gesamten Einkommensteueraufkommens. Ihre durchschnittlich erzielten
Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro.
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EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein
Die Europäische Kommission hat drei
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es seinen
Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachgekommen ist. Eines der Verfahren
betrifft diskriminierende Bedingungen für Investitionsabzugsbeträge für im
Ausland investierende KMU – diese soll Deutschland abschaffen.
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Von USA versorgungshalber gewährte Invaliditätsentschädigung ist in Deutschland steuerfrei
Eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger
Angehöriger der US-Streitkräfte für eine im Dienst erlittene Beschädigung
erhält, ist nach § 3 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei. Das hat der
Bundesfinanzhof entschieden.
Kein Differenzkindergeld für in anderem Mitgliedstaat wohnende Kinder, wenn der Elternteil in Deutschland nur Vermögenseinkünfte erzielt
Wer in Deutschland lediglich Einkünfte aus Vermögen erzielt,
kann für seine im EU-Ausland lebenden Kinder kein Differenzkindergeld
verlangen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Heute: Anhörung zum antragslosen Kindergeld
Für heute, Montag, 22. Juni, hat der Finanzausschuss für 14
Uhr eine öffentliche Anhörung zum von der Bundesregierung eingebrachten
Gesetzentwurf () für ein antragsloses Kindergeld angesetzt. Auch
ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (),
der darauf zielt, Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der
dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen, soll Bestandteil der Anhörung sein.
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 der Insolvenzordnung sind keine Betriebsausgaben
Ausgleichszahlungen, die der (Insolvenz-)Schuldner aufgrund
der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit in die
Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften
aus selbständiger Arbeit. Dies hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH)
entschieden.
Werbetätigkeit eines Fußballspielers als "Markenbotschafter" für sich genommen keine gewerbliche Tätigkeit
Die Werbetätigkeit eines Fußballspielers als
"Markenbotschafter" führt für sich genommen noch nicht zu einer
gewerblichen Tätigkeit, wenn durch Honorarzahlungen ausschließlich besondere
Leistungen und Erfolge im Bereich des Fußballsports vergütet werden.
Bundeszentralamt für Steuern öffnet Registrierung für Kryptowerte-Betreiber
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat auf seinem
Online-Portal das Formular "Registrierung von Kryptowerte-Betreibern
(CARF/DAC 8)" freigeschaltet. Damit können sich ab sofort
Kryptowerte-Betreiber, die nicht bereits nach der Verordnung (EU) 2023/1114
(MiCA) zulassungspflichtig sind, beim BZSt registrieren lassen.
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Für Zwecke der § 6b-Rücklage werden Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften zusammengerechnet
Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des
Sechsjahreszeitraums im Sinne von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von einer
personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die
Bildung einer § 6b-Rücklage unschädlich. Dies hat der 8. Senat des
Finanzgerichts Münster entschieden.
Aufzeichnungspflicht eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
Im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für
ein häusliches Arbeitszimmers eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen, der
seinen Gewinn nach der Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, hat der
Bundesfinanzhof (BFH) die für solche Aufwendungen geltende Aufzeichnungspflicht
in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht konkretisiert. Diese Anforderungen sind
einzuhalten. Ein Verstoß führt dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht
abzugsfähig sind.