Aktuell

Im Jahr 2020 erzielten die 42,7 Millionen in Deutschland erfassten Steuerpflichtigen Einkünfte in Höhe von 1,9 Billionen Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Zahl der Steuerpflichtigen im ersten Jahr der Corona-Pandemie damit erstmals seit über zehn Jahren – und zwar um 100.000 (-0,2 %) gegenüber dem Jahr 2019. Zusammen veranlagte Personen werden dabei als ein Steuerpflichtiger gezählt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für das Streitjahr 2019 entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden können, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 € (sogenanntes Schonvermögen) nicht übersteigt. Zudem hat er klargestellt, dass die monatlichen Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einzubeziehen sind.

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes insbesondere die Nutzbarkeit eines Gebäudes zum Feststellungszeitpunkt zu beurteilen.

Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass bei Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids an den Rechtsvorgänger durch den Rechtsnachfolger keine übermäßig hohen Anforderungen an die darzulegenden Zweifel zu stellen sind.

Die EU-Kommission leitet eine Überprüfung der Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen ein. Zugleich übt DStV-Präsident StB Torsten Lüth in der Zeitschrift »Das Parlament« deutliche Kritik an EU-Bürokratie und Planungsunsicherheit für den Berufsstand. Ein Musterbeispiel wirkungsloser Berichtspflichten: Die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltung.

Der Gesetzgeber reagiert auf Eingabe des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV). Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung des Postrechts nehmen die Ampel-Fraktionen im Bundestag noch entscheidende Änderungen an den Regelungen zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten in der Abgabenordnung vor.

Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Absatz 1 FKAustG).

Ab dem 1. Januar 2025 wird – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein.

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender wird dabei ELSTER beziehungsweise die Steuerverwaltung vorgetäuscht.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz vom 04.11.2020 verfassungsgemäß ist. Die Revision gegen die Urteile an den Bundesfinanzhof wurde zugelassen.