Aktuell

Der 1. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte oberhalb des Existenzminimums erzielt.

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Änderung im deutschen Umsatzsteuerrecht in Kraft: Die obligatorische elektronische Rechnung (E-Rechnung) für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern.

Die Sicherheitsbehörden sind immer häufiger mit Steuerstraftaten konfrontiert, die Bezüge zur organisierten Kriminalität aufweisen. So muss die Steuerfahndung des Landes Schleswig-Holstein zunehmend Fälle aufklären, die sich in den komplexen Strukturen organisierter Kriminalität bewegen.

Der Rat hat am 8. Oktober 2024 Antigua und Barbuda von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke gestrichen. Damit umfasst die EU-Liste nun die folgenden 11 Länder und Gebiete:

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, ist die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) für ein Grundstücksunternehmen, das als Organgesellschaft sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet hat, auch dann zu versagen, wenn die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z.B. den Einbau eines modernen Heizkessels, erst dann gewährt werden kann, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde.

Der Großteil der steuerlich einzelveranlagten Deutschen hat ein zu versteuerndes jährliches Einkommen zwischen 14.255 und 57.052 Euro. Es handelt sich dabei um 13,9 Millionen Steuerpflichtige, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/13030) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12663) hervorgeht. Auf mehr als 270.501 Euro kommen 60.673 Personen.

Mit Gerichtsbescheid hat der 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags gemäß § 32a Abs. 1 EStG für die Jahre 2023 und 2024 entschieden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust nicht dadurch entfällt, dass die Kapitalgesellschaft den verlustverursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert.