Aktuell

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs unter Ehegatten grundsätzlich einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang nach §  17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) darstellt. Allerdings ist ein rückwirkender Wegfall des resultierenden Veräußerungsgewinns möglich, wenn die Übertragung aufgrund eines Irrtums über die steuerlichen Folgen rückabgewickelt wird und dieser Irrtum die Geschäftsgrundlage des Vertrags bildete.

Der 5. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hatte sich bei seiner Entscheidung – soweit ersichtlich erstmals – mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Handels mit nicht-fungiblen Kryptowerten (sog. Non-Fungible Token, NFT) auseinanderzusetzen.

Mit dieser Verordnung wird es der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht, die Daten aus den Kindergeldakten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, auch für die Leistungen der Arbeitsförderung nach § 19 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 19a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, für Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, für Leistungen für Bildung und Teilhabe und für Elterngeld nach § 25 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, für Leistungen der Sozialhilfe nach § 28 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und für den Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zur Verfügung zu stellen.

Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Auf dem Portal , einem Angebot des Bundesfinanzministerium, können sich Nutzerinnen und Nutzer mit dem Tool »Bundeshaushalt digital« eine visualisierte Darstellung der Haushaltsdaten der letzten Jahre anzeigen lassen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. August 2025 ein neues Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Online-Veranstaltungsdienstleistungen im B2C-Bereich veröffentlicht. Hintergrund ist die zunehmende Bedeutung digitaler Formate wie Live-Streams und abrufbare Inhalte in Bereichen wie Kultur, Bildung und Gesundheit. Das Schreiben ersetzt die bisherige Regelung vom 29. April 2024 und bringt wichtige Klarstellungen und Änderungen mit sich.

Mit Zwischenurteil vom 18. Juni 2025 (Az. 3 K 6/25 F) hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass ein Steuerpflichtiger bei der Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 weiterhin geltend machen kann, in seinen Rechten verletzt zu sein, obwohl er am 1. Januar 2025 nicht mehr Eigentümer des streitgegenständlichen Grundstücks war und das Finanzamt den ihm gegenüber festgesetzten Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar 2025 aufgehoben hatte.

Die Erhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage kann als »Leistung aus diesen Anrechten« i. S. d. § 3 Nr. 55a Satz 2 EStG entsprechend der steuerlichen Qualifikation bei dem geschiedenen Ehepartner zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.

Gemäß § 2 Tabaksteuergesetz treten ab 1. Januar 2026 neue Steuertarife in Kraft. Mit der Umstellung der Steuertarife ändern sich auch die Tarifkennzeichen, die auf den Steuerzeichen zu verwenden sind.

Wer in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch aktiv ist und damit Einnahmen erzielt, sollte auch die steuerlichen Pflichten von Anfang an im Blick haben. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat dazu jetzt alle wichtigen Informationen gebündelt und auf einer zentralen Website veröffentlicht: .