Aktuell

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot vorgelegt.

Der 11. Senat des FG Düsseldorf hatte über die Bewertung eines 1.020 qm großen Grundstücks im Außenbereich für Zwecke der Grundsteuer zu entscheiden. Das Grundstück befindet sich in einer weitläufigen Bodenrichtwertzone, die für eine landwirtschaftliche Nutzung 5,50 Euro/qm und für baureifes Land einen Bodenrichtwert in Höhe von 90 Euro/qm ausweist.

Das Landgericht München hat die Angeklagte T. wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt. Den Angeklagten N. hat es wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt (LG München I - Urteil vom 15.12.2023 - 6 KLs 301 Js 149894/21).

Ein Steuerpflichtiger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz keinen Anspruch auf Informationen hinsichtlich der Unterlagen, die der Erstellung der amtlichen Richtsatzsammlung zugrunde liegen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Die Bundesregierung hat zur steuerlichen Förderung von Elektrofahrzeugen keine konkreten Daten über begünstigte Einkommensgruppen, Haushaltskonstellationen oder Branchen vorliegen. Das geht aus der Antwort () auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen () hervor.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat, dass ein Steuerbescheid stets geändert werden kann, wenn elektronisch übermittelte Daten an das Finanzamt (FA) übermittelt werden. Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Inhalt der Daten dem FA bereits bekannt war.

Die Berliner Steuerverwaltung geht bei der Digitalisierung den nächsten Schritt. Seit Anfang Juli kommt das »RABE«-Verfahren zum Einsatz. »RABE« steht für »Referenzierung auf Belege«. Damit wird das Einreichen von Belegen bei der Steuererklärung zukünftig noch leichter.

Die Frist endet bald: Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder vergleichbare digitale Aufzeichnungssysteme wie zum Beispiel Tablet- Kassensysteme verwenden, müssen diese erstmals bis spätestens zum 31. Juli 2025 über die neue elektronische Schnittstelle der Finanzverwaltung registrieren und fortan Änderungen mitteilen.

Bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Differenz der tariflichen Einkommensteuer, die sich einerseits ohne und andererseits mit Abzug der Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge als Sonderausgaben ergäbe, mit dem Zulageanspruch zu vergleichen.

Lässt ein Antragsteller eine Frist zur Begründung seines AdV-Antrags ohne Reaktion und ohne einen Fristverlängerungsantrag verstreichen, entfällt sein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO. Das hat das FG Hamburg entschieden.