Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Die durch § 20a des
Lebenspartnerschaftsgesetzes ermöglichte Umwandlung einer Lebenspartnerschaft
in eine Ehe stellt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) dar.
Verspätungszuschlag und Corona-Krise
Mit der Verlängerung der
Steuererklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2019 hatte der Gesetzgeber
Rücksicht auf Erschwernisse genommen, die durch die Corona-Pandemie verursacht
waren. Versäumte der Steuerpflichtige allerdings auch diese Fristen, waren
zwingend Verspätungszuschläge festzusetzen. Ein Ermessen bestand nicht.
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten: Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit
Kinderbetreuungskosten können bei
der Einkommensteuer unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben nach §
10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) berücksichtigt werden. Abzugsfähig sind
insbesondere Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes unter
14 Jahren, wenn das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört (§ 10 Abs. 1
Nr. 5 Satz 1 EStG), dieser für die Betreuungsaufwendungen eine Rechnung
erhalten hat und keine Barzahlung, sondern eine Überweisung auf das Konto des
Leistungserbringers erfolgt ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG). Der
Sonderausgabenabzug beträgt derzeit 80 % der Kinderbetreuungskosten und
höchstens 4.800 € pro Jahr; bis zum Veranlagungszeitraum 2024 betrug er zwei
Drittel der Aufwendungen und höchstens 4.000 € pro Jahr.
Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität
Auf Antrag mehrerer Länder hat der
Bundesrat am 30. Januar 2026 eine Entschließung zum Kampf gegen Geldwäsche und
Steuerbetrug gefasst.
Weiterlesen … Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität
Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins unterliegen dem persönlichen Steuersatz
Erträge aus der entgeltlichen
Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der
pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind mit dem individuellen Steuersatz zu
versteuern. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem Ende
Januar 2026 veröffentlichten Urteil vom
September 2025 entschieden.
Weiterlesen … Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins unterliegen dem persönlichen Steuersatz
BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten
Aufwendungen für Instandsetzungs-
und Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude sind regelmäßig
Erhaltungsaufwendungen und sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten
abziehbar. Sie können jedoch auch zu
Berücksichtigung von Aktienverlusten im Verlustfeststellungsbescheid nur bei Änderungsmöglichkeit der Einkommensteuer
Der 10. Senat des FG Düsseldorf
hatte über die mögliche verfahrensrechtliche Korrektur eines Bescheids über die
gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer
(»Verlustfeststellungsbescheid«) auf den 31.12.2021 zu entscheiden.
Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
Der 6. Senat des Finanzgerichts
Münster hat entschieden, dass das Finanzamt die Rückforderung einer zu Unrecht
gewährten Energiepreispauschale bei Auszahlung der Energiepreispauschale durch
den Arbeitgeber nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern gegenüber dem
Arbeitnehmer verfolgen muss, wenn der Arbeitgeber bei Auszahlung der
Energiepreispauschale die Voraussetzungen des § 117 EStG beachtet hat.
Weiterlesen … Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
Das Eingreifen der
Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 15b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
setzt die Passivität des Investors voraus. Dies gilt auch dann, wenn sich der
Initiator eines Steuerstundungsmodells als Gründungsgesellschafter zu den gleichen
Bedingungen wie die übrigen Anleger beteiligt. Dies hat der Bundesfinanzhof
(BFH) entschieden.
Weiterlesen … Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
Maßgeblichkeit des dinglichen Rechtsgeschäfts für die Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
Für das Tatbestandsmerkmal der
Veräußerung i. S. d. § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. (nunmehr § 13a Abs. 6 ErbStG)
ist nicht das schuldrechtliche, sondern das dingliche Rechtsgeschäft bzw. der
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich. Dies hat der 3. Senat des
Finanzgerichts Münster entschieden.