Keine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Staat
Mit zwei Urteilen hat der 5. Senat des
Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts entschieden, dass in Fällen, in denen
nachträglich bekannt wird, dass ein anderer Staat als Deutschland vorrangig
Familienleistungen zu zahlen hat, entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofes
der Anspruch auf Familienleistungen nicht nachträglich auf das nach deutschem
Recht gewährte Kindergeld anzurechnen ist, wenn der Kindergeldberechtigte die
ihm im Ausland zustehenden Familienleistungen dort weder beantragt noch bezogen
hat.
Rückwirkung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 01.07.2016 zulässig
Die rückwirkende Anwendung des § 13b Abs. 10 des
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) auf Schenkungen, die vor
dem Inkrafttreten der Vorschrift am 09.11.2016 erfolgt sind, ist
verfassungsrechtlich zulässig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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BFH-Terminvorschau: Mündliche Verhandlung zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg am 22. April 2026
Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am Mittwoch,
den 22. April 2026 in zwei Verfahren zum Landesgrundsteuergesetz (LGrStG)
Baden-Württemberg mündlich verhandeln.
Die mündlichen Verhandlungen finden wie folgt statt:
Ertragsanteilsbesteuerung privater Leibrenten und Zulässigkeit der rückwirkenden Neuregelung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG
Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts hat
ausgeführt, dass in der gesetzlichen Änderung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG
durch das Jahressteuergesetz 2024 die Anwendung der Ertragsanteilbesteuerung
für Renten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG Nr. aus vor
dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Rentenversicherungsverträgen mit
Kapitalwahlrecht auch für alle noch offenen Fälle gesetzlich verankert wird und
aufgrund dieser Änderung die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil
vom 1. Juli 2021 – VIII R 4/18), wonach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004 gemäß § 52
Abs. 28 Satz 5 EStG a. F. auf Kapitalerträge aus Versicherungsverträgen, die
vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, weiterhin Anwendung findet,
aufgrund der abweichenden gesetzlichen Regelung, die gemäß § 52 Abs. 28 Satz 5
EStG n. F. auch auf alle noch offenen Fälle Anwendung anzuwenden ist, überholt
ist.
Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder
gilt zur umsatzsteuerlichen Beurteilung einer Fahrzeugüberlassung an
Arbeitnehmer zu privaten Zwecken Folgendes:
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Teleologische Reduktion des § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG bei Sperrfristverstößen innerhalb des ersten Zeitjahres
Der 9. Senat des Niedersächsischen
Finanzgerichts hatte sich bei seiner Entscheidung insbesondere mit der Frage
auseinanderzusetzen, ob die Begünstigungsvorschriften des §§ 16, 34 EStG bei
einem Sperrfristverstoß im ersten Zeitjahr dem Grunde nach anwendbar sind. Zu
klären war insbesondere die Frage, ob § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG aus
teleologischen Gründen zu reduzieren ist.
Private Veräußerungsgeschäfte: Auch Wohnmobil im Hochpreissegment kann ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein
Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat seine
Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs
(§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--)
weiterentwickelt und entschieden, dass auch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf
hochpreisiger Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs nicht als privates
Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist.
Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat entschieden,
dass Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und
Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, nicht der Einkommensteuer
unterliegen. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie
in Raten geleistet werden. Der BFH hat damit seine frühere Rechtsprechung zur
fehlenden Einkommensteuerbarkeit solcher Abfindungen in Form von
Einmalzahlungen und wiederkehrenden Leistungen bestätigt.
DStV für pauschale Erstattungen beim Laden von E-Dienstwagen
Anfang 2026 entfielen die Pauschalen für selbst getragene
Stromkosten des Arbeitnehmers beim Laden betrieblicher Fahrzeuge. Stattdessen
sind Strommenge und -preis nachzuweisen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V.
(DStV) kritisiert den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und fordert eine
Vereinfachung.
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Umsatzsteuerliche Bewertung von Factoringleistungen und Berechtigung zum Vorsteuerabzug
Der 5. Senat des FG Düsseldorf hatte über die Kürzung des
Vorsteuerabzugs einer Klägerin für das Jahr 2015 zu urteilen. Die Klägerin
kaufte Forderungen von Anschlusskunden, übernahm deren Einzug sowie das
Debitorenausfallrisiko und erzielte daraus (umsatzsteuer)steuerpflichtige
Factoringgebühren. Zur Refinanzierung verkaufte sie bestimmte Forderungen an
ihre niederländische Schwestergesellschaft (B.V.). Grundlage hierfür waren ein
Forderungskaufvertrag, nach dem die B.V. das Ausfallrisiko übernahm und sich zu
Mahn- und Rechtsverfolgungsmaßnahmen verpflichtete, sowie ein separater
Servicevertrag, mit dem die B.V. der Klägerin den tatsächlichen
Forderungseinzug, das Mahnwesen und die Debitorenbuchhaltung zurückübertrug.