Keine Steuerbegünstigung für extremistische Körperschaften
Eine "Förderung der Allgemeinheit" zur Erlangung der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) ist bereits dann zu verneinen, wenn eine Körperschaft Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten. Es kommt dann zwingend zum Verlust der Gemeinnützigkeit, ohne dass andere Leistungen der Körperschaft für das Gemeinwohl hiermit abzuwägen sind.
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Gemeinnützigkeit und Verfassungsschutzbericht
Die Versagung der Gemeinnützigkeit wegen der Förderung verfassungsfeindlicher Bestrebungen (§ 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes) aufgrund einer sich aus einem Verfassungsschutzbericht ergebenden Vermutungswirkung setzt voraus, dass die Körperschaft als selbständiges Steuersubjekt in diesem Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025
Zum 1. Januar 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung deutlich. Grund sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Der Bundesrat hat der Verordnung über die neuen Rechengrößen abschließend zugestimmt.
DIHK zur neuen Grundsteuer: Keine Sonderlasten für Unternehmen durch die Hintertür!
Ab 2025 wird das neue Grundsteuerrecht bundesweit angewendet – Auslöser der Reform war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg wählten eigene, einfachere Wege, um die Vorgaben des BVerfG umzusetzen. Die übrigen Länder haben sich im Kern für das komplexere, sog. Bundesmodell entschieden.
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Rückwirkende Anwendung der Steuerbefreiung für ab dem 01.03.2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen
Rückwirkende Anwendung der mit dem Corona-Steuerhilfegesetz in § 3 Nr. 11a EStG eingeführten Steuerbefreiung für ab dem 1. März 2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen
Obligatorische E-Rechnung: FAQ-Katalog des BMF gibt Antworten
Zum 01.01.2025 wird die E-Rechnung verpflichtend. Aus diesem Anlass hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt einen FAQ-Katalog online gestellt, der Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E Rechnung gibt.
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Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch 2022 möglich
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind.
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Keine Aussetzung der Vollziehung bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass für die Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuerwertfeststellung ein besonderes Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen erforderlich ist, welches sich im Streitfall jedoch nicht feststellen ließ.
Erbschaftsteuer: Freibetrag bei einem zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteil
Verzichtet ein Kind (z.B. der Sohn) zivilrechtlich wirksam gegenüber einem Elternteil (z.B. dem Vater) auf seinen gesetzlichen Erbteil, dann hat dieser Verzicht für die Erbschaftsteuer nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils (d.h. des Vaters) die Enkel des Erblassers den Freibetrag in Höhe von 400.000 € erhalten. Vielmehr erhält der Enkel nur einen Freibetrag in Höhe von 200.000 €. Der Verzicht auf den gesetzlichen Erbteil eines Abkömmlings scheidet somit als »Steuersparmodell« für die Enkel des Erblassers aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Keine Kfz-Steuerbefreiung, wenn die land- und forstwirtschaftliche Betätigung nur eine untergeordnete Bedeutung im Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit hat
Der 4. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte über die Kfz-Steuerbefreiung für einen auf eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts zugelassenen Zentralachsanhänger zu entscheiden.