Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder
gilt zur umsatzsteuerlichen Beurteilung einer Fahrzeugüberlassung an
Arbeitnehmer zu privaten Zwecken Folgendes:
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Teleologische Reduktion des § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG bei Sperrfristverstößen innerhalb des ersten Zeitjahres
Der 9. Senat des Niedersächsischen
Finanzgerichts hatte sich bei seiner Entscheidung insbesondere mit der Frage
auseinanderzusetzen, ob die Begünstigungsvorschriften des §§ 16, 34 EStG bei
einem Sperrfristverstoß im ersten Zeitjahr dem Grunde nach anwendbar sind. Zu
klären war insbesondere die Frage, ob § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG aus
teleologischen Gründen zu reduzieren ist.
Private Veräußerungsgeschäfte: Auch Wohnmobil im Hochpreissegment kann ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein
Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat seine
Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs
(§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--)
weiterentwickelt und entschieden, dass auch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf
hochpreisiger Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs nicht als privates
Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist.
Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat entschieden,
dass Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und
Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, nicht der Einkommensteuer
unterliegen. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie
in Raten geleistet werden. Der BFH hat damit seine frühere Rechtsprechung zur
fehlenden Einkommensteuerbarkeit solcher Abfindungen in Form von
Einmalzahlungen und wiederkehrenden Leistungen bestätigt.
DStV für pauschale Erstattungen beim Laden von E-Dienstwagen
Anfang 2026 entfielen die Pauschalen für selbst getragene
Stromkosten des Arbeitnehmers beim Laden betrieblicher Fahrzeuge. Stattdessen
sind Strommenge und -preis nachzuweisen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V.
(DStV) kritisiert den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und fordert eine
Vereinfachung.
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Umsatzsteuerliche Bewertung von Factoringleistungen und Berechtigung zum Vorsteuerabzug
Der 5. Senat des FG Düsseldorf hatte über die Kürzung des
Vorsteuerabzugs einer Klägerin für das Jahr 2015 zu urteilen. Die Klägerin
kaufte Forderungen von Anschlusskunden, übernahm deren Einzug sowie das
Debitorenausfallrisiko und erzielte daraus (umsatzsteuer)steuerpflichtige
Factoringgebühren. Zur Refinanzierung verkaufte sie bestimmte Forderungen an
ihre niederländische Schwestergesellschaft (B.V.). Grundlage hierfür waren ein
Forderungskaufvertrag, nach dem die B.V. das Ausfallrisiko übernahm und sich zu
Mahn- und Rechtsverfolgungsmaßnahmen verpflichtete, sowie ein separater
Servicevertrag, mit dem die B.V. der Klägerin den tatsächlichen
Forderungseinzug, das Mahnwesen und die Debitorenbuchhaltung zurückübertrug.
Steuerrechtliche Behandlung von Familiengenossenschaften
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat eine Verfügung zur steuerrechtlichen Behandlung sog. Familiengenossenschaften, konkret zu Aufwendungen zur Finanzierung der privaten Lebensführung der Mitglieder, veröffentlicht und schreibt dazu:
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Gesetzentwurf: Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen
Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht
der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten Gesetzes zur
Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer
steuerrechtlicher Vorschriften (21/4550) vor. Nach Ansicht der Bundesregierung
berücksichtigt die starre Beschränkung auf Angehörige den gesellschaftlichen
Wandel und das Vordringen alternativer Lebenskonzepte nicht, die an die Stelle
traditioneller familiärer Bindungen getreten seien. Damit soll die
unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen im Regelfall zulässig werden.
Durch die Neuregelung sollen auch »Tax Law Clinics« an oder im Umfeld von
Hochschulen zulässig werden. In »Tax Law Clinics« sollen unter Anleitung
besonders qualifizierter Personen Hilfeleistungen in Steuersachen angeboten
werden. Damit sollen das ehrenamtliche Engagement und die Gewinnung von
Nachwuchskräften gefördert werden.
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Auskunft über den steuerfreien Anteil einer deutschen Rente i.S.d. Nr. 14 Buchst. e Zif. i des Protokolls zum DBA mit Italien
Nach Nummer 14 Buchstabe e Ziffer i des Protokolls zum
Abkommen vom 18. Oktober 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der
Steuerverkürzung werden Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder
einmaligen Bezüge, die in Italien ansässigen italienischen Staatsangehörigen
aufgrund der Sozialversicherungsgesetzgebung Deutschlands gezahlt werden,
ausschließlich in Italien besteuert; die italienische Steuer darf dabei jedoch
nur auf den Betrag erhoben werden, der nach deutschem Steuerrecht zu besteuern
wäre.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen
des öffentlichen Rechts hat das Bundesfinanzministerium die folgenden
Vordruckmuster neu bekanntgegeben: