Aktuell

Bei der Vergabe von Aufträgen an selbstständige Künstler durch Unternehmen besteht grundsätzlich die Verpflichtung, von den gezahlten Honoraren eine Künstlersozialabgabe in Höhe von 5 % an die Künstlersozialversicherung abzuführen.

(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Januar 2026

Auf Initiative von Rheinland-Pfalz und Hamburg fordert der Bundesrat, das Elterngeld zu erhöhen und die Rolle von Pflegeeltern zu stärken.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich erstmals zu den Voraussetzungen geäußert, die einen Schadenersatzanspruch gegenüber einer Finanzbehörde aufgrund von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Regelungen betreffen.

Aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2026 bekannt gemacht (Fettdruck kennzeichnet die Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1. Januar 2025 -BStBl I 2024 S. 1549).

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Beschlüssen vom 23. Juli 2025 (Az. 2 V 442/25) und vom 18. Juli 2025 (Az. 2 V 440/25) eine Aussetzung der Vollziehung der Bescheide wegen Grundsteuerwert und wegen Grundsteuermessbetrag abgelehnt. Es reiche für eine Aussetzung der Vollziehung nicht aus, lediglich mitzuteilen, das Landesgrundsteuergesetz sei verfassungswidrig. Erforderlich sei zudem die Darlegung eines besonderen Aussetzungsinteresses. Ein solches haben die Antragsteller nicht dargelegt. Im Verfahren 2 V 442/25 wurde jedoch während des gerichtlichen Verfahrens der Grundsteuermessbetrag gemindert.

Die Aktivrente kommt; der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Es ist Teil des Rentenpakets, mit dem die Bundesregierung den aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes begegnen und die deutsche Wirtschaft stärken möchte.

Nach einer Debatte mit Reden mehrerer Ministerpräsidenten hat der Bundesrat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt. Das Gesetzespaket umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten möchte.

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die umsatzsteuerliche Behandlung der Verwaltung unselbständiger Stiftungen Folgendes: