Aktuell

Versorgungsleistungen, die aufgrund einer früheren gewerblichen Tätigkeit im Inland bezogen werden, sind inländische nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG.

Nach der ab 2010 geltenden Rechtslage sind Beiträge zur Basis-Krankenversicherung, die zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich ist, und zur gesetzlichen Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar.

Die Familienkasse muss das Kindergeld für ein in Deutschland lebendes Kind in voller Höhe auszahlen, wenn sie keine Auskunft der ausländischen Verbindungsstelle darüber erhält, ob für das Kind Ansprüche auf Familienleistungen nach ausländischem Recht bestehen. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln entschieden.

Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat entschieden, dass die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht zu gewähren ist, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt vielmehr voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordert eine Vermehrung des vorhandenen Wohnungsbestands.

Das FG Düsseldorf beschäftigte sich mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt und anschließender Weiterveräußerung nach Ablösung des Nießbrauchs.

Im Streitfall besaß die Steuerpflichtige eine Ferienwohnung in einem bekannten Tourismusort. Ab dem Jahr 2016 vermietete sie die Wohnung als Ferienwohnung. Die Steuerpflichtige erzielte durchgängig Verluste aus der Vermietung. Mit dem Finanzamt (FA) kam es zum Streit darüber, ob die Voraussetzungen erfüllt waren, die für die steuerliche Anerkennung der Vermietung einer Ferienwohnung gelten.

Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht hat anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum »Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2026 (DAC 8)«, in der es insbesondere um die Besteuerung von Kryptowerten geht (), sich abzeichnende regulative Anforderungen thematisiert.

Die Prüfung, ob eine steuerliche Arbeitstagepauschale zwecks Vereinfachung der Besteuerung von Arbeitnehmern eingeführt werden soll, dauert an. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort () auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen () mit.

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am Mittwoch, den 12. November 2025 in drei Verfahren zur Grundsteuer »Bundesmodell« mündlich verhandeln.

Der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts hat entschieden, dass die Kommanditisten (Mitunternehmer) einer KG, in deren Gesamthandsbilanz der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks der Gesellschaft durch Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG neutralisiert worden ist, von ihrem Wahlrecht auf Übertragung der Rücklage in Ergänzungsbilanzen unterschiedlich Gebrauch machen können. Üben die Mitunternehmer das Wahlrecht zur Übertragung der Rücklage auf ein Reinvestitionsobjekt einheitlich in der Gesamthandsbilanz aus, wird ihnen der Gewinn aus der späteren Veräußerung des Reinvestitionsobjekts entsprechend ihrer Beteiligung im Veräußerungszeitpunkt zugerechnet. Einem Mitunternehmer ist für die Bildung einer weiteren Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG nur dann ein höherer Veräußerungsgewinn zuzurechnen, wenn für ihn bei der Übertragung der Rücklage entsprechend seiner damaligen höheren Beteiligung Korrekturwerte in einer Ergänzungsbilanz gebildet worden sind.