Kein Grundsteuererlass für nur teilweise ausgelastetes Tenniszentrum
Die Betreiberin eines Tenniszentrums hat keinen Anspruch auf einen (teilweisen) Erlass der Grundsteuer im Veranlagungszeitraum 2015 und 2016. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
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Bundesfinanzhof vereinfacht Weg zum Bundesverfassungsgericht bei Verletzung des gesetzlichen Richters
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Nichtigkeitsklage, mit der lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geltend gemacht wird, nicht zulässig ist. Dadurch wird der Weg zum Bundesverfassungsgericht vereinfacht. Denn Kläger, die der Auffassung sind, der BFH habe ihren Fall zu Unrecht nicht dem EuGH zur Vorabentscheidung einer Unionsrechtsfrage vorgelegt und sie hierdurch ihrem gesetzlichen Richter entzogen, können unmittelbar mit einer Verfassungsbeschwerde das BVerfG anrufen und müssen nicht zuvor noch eine Nichtigkeitsklage beim BFH erheben.
Update Corona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnung bleibt weiterhin möglich
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endete am 31.10.2023. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen nochmals eine Erinnerung erfolgen, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum 31.01.2024.
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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, können Aufwendungen, die ein Ferienimmobilienanbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, als Mieten zu qualifizieren sein und zu einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zum Gewinn führen.
Schleswig-Holstein: Katastrophenerlass nach Jahrhundertsturmflut in Kraft
Nach der Jahrhundertsturmflut im Oktober in Schleswig-Holstein hat Finanzministerin Monika Heinold verkündet, dass das Bundesfinanzministerium dem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums gefolgt ist und dem sogenannten Katastrophenerlass anlässlich der Sturmflut zugestimmt hat.
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Ländervordruck zur vereinfachten Veranlagung von Rentnerinnen und Rentnern und Pensionärinnen und Pensionären
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben im Jahr 2018 mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentnerinnen und Rentner und Pensionärinnen und Pensionäre zu vereinfachen. Das Projekt hat bisher großen Anklang in den beteiligten Ländern gefunden und wird daher mit dem Ziel, weitere Erfahrungen mit einem solchen Vordruck zu sammeln, fortgesetzt. Auf Hinweis vieler Nutzerinnen und Nutzer wurde der Vordruck ab dem Veranlagungszeitraum 2022 so gestaltet, dass er am Computer ausgefüllt und mit den individuellen Daten gespeichert werden kann. Der ausgefüllte Vordruck kann dann gedruckt, unterschrieben und dem Finanzamt übersandt werden.
Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Pflegewohngemeinschaft steuermindernd als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.
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DStV: Stellungnahme zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Allerdings müssen bestehende berufsrechtliche Regelungen von Steuerberatern auch bei Fachkräften aus Drittstaaten angewandt werden.
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FinMin Thüringen: Prozess- und Verzugszinsen zwischen Verfahrensbeteiligten sind steuerpflichtig
Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen Verfahrensbeteiligten abgewickelt werden, führen zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen. Darauf weist das Finanzministerium Thüringen hin.
Nachträgliche Energiepreispauschale mit Steuervorteil
Gute Nachrichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch über ihre Steuererklärung 2022 die Energiepreispauschale einlösen können. Jetzt steht definitiv fest, dass die nachträglich gewährte Pauschale von 300 Euro in vielen Fällen steuerfrei bleibt. Das Bundesfinanzministerium hat dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) bestätigt, dass der so genannte Härteausgleich greift, wenn das Finanzamt die Energiepreispauschale festgesetzt hat und auszahlt. Einige Steuerbescheide lagen deshalb auf Eis. „Jetzt müssen die Finanzämter alle noch offenen Steuerbescheide von Amts wegen entsprechend korrigieren“, erklärt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des BVL, die Rechtslage.
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