Realsplitting: Höhe der Unterhaltsleistung bei Wohnungsüberlassung
Nach einer Trennung oder Scheidung nutzt oft der unterhaltsberechtigte Ehepartner (Unterhaltsempfänger) die bislang gemeinsam genutzte Wohnung bzw. das Haus. Wird kein Mietvertrag abgeschlossen, sondern der Wohnraum unentgeltlich überlassen, stellt dies eine sog. Naturalunterhaltsleistung dar, die steuerlich im Rahmen des begrenzten Realsplittings in Höhe der ortsüblichen Miete als Unterhaltsleistung angesetzt werden kann.
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Firmenwagen: Bei Fahrtenbuchmethode dürfen Kosten nicht geschätzt werden
Den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines Firmenwagens können Sie entweder nach der Pauschalmethode (1 %-Regelung) oder nach der Nachweis- bzw. Fahrtenbuchmethode ermitteln. Bedingung für die Fahrtenbuchmethode: Sie führen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und die Gesamtkosten des Fahrzeugs können durch Belege nachgewiesen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Dieser Belegnachweis ist für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode zwingend erforderlich, wie der BFH aktuell klargestellt hat.
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Einkommensteuern sind zu erlassen, wenn die Steuerschuld unter Einbezug von Aktienverlusten das jährliche Existenzminimum übersteigt
Die Erhebung von Einkommensteuern kann sachlich unbillig sein, wenn die festgesetzte Steuer bei Einbezug tatsächlich abgeflossener, aber aufgrund von Ausgleichsbeschränkungen steuerlich nicht zu berücksichtigender Aktienverluste das jährlich steuerfrei zu belassende Existenzminimum übersteigt. Dies hat der 5. Senat des Finanzgerichts Köln entschieden.
Steuern im internationalen Vergleich
Die Abgabenquote in Deutschland – d. h. das Verhältnis der Steuern und Sozialabgaben zum BIP – lag mit 39,5 Prozent im Jahr 2021 international im oberen Mittelfeld. Die tarifliche Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften blieb 2022 in Deutschland insgesamt knapp unter 30 Prozent, was den dritthöchsten Wert in der Vergleichsgruppe darstellt.
(Finanz)Verwaltung: Aufholbedarf bei Digitalisierung
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) wendet sich gegen Budget-Kürzungen im Bereich Digitalisierung. Im Entwurf für den Bundeshaushalt seien hierfür für 2024 nur 3,3 Millionen vorgesehen, während es 2023 noch 377 Millionen gewesen seien. Die Budget-Kürzung habe für eine massive Kritikwelle gesorgt. Nun solle aus den verbleibenden Geldmitteln des Vorjahres die Differenz abgefangen werden.
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Oldtimer-Kennzeichen: Zuteilung kein Grundlagenbescheide für Kfz-Steuer-Festsetzung
Weder die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens noch die Mitteilung der Zuteilung sind Grundlagenbescheide für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Hessen klar.
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Bundesfinanzministerium: Tag der offenen Tür 2023
Das BMF lädt am 19. und 20. August 2023 zum Tag der offenen Tür im Bundesfinanzministerium ein. Auf der Gartenbühne erwartet die Besucherinnen und Besucher an beiden Tagen ein vielfältiges und abwechslungsreiches Programm.
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DStV fordert: Keine neue Anzeigepflicht für Steuergestaltung
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat zum BMF-Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes Stellung genommen. Der Entwurf setzt positive Impulse für die Entlastung der Wirtschaft – darunter auch für kleinere und mittlere Unternehmen. Gleichzeitig sieht der DStV Verbesserungspotenzial. Allen voran kritisiert er die geplante Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen.
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Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung bis 31.10.2023 verlängert
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten ist bis zum 31.10.2023 verlängert. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell hin. Der Berufsstand hatte sich für eine Fristverlängerung ausgesprochen.
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Anwendung von Korrekturnormen bei Veranlagungen unter Verwendung eines Risikomanagementsystems
Der 9. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob das Finanzamt die bei Veranlagung in zu geringer Höhe als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angesetzten Vorsteuererstattungsbeträge nach formeller Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids korrigieren darf, wenn eine Überprüfung des Zahlungsvorgangs aufgrund des Risikomanagementsystems im Rahmen der Veranlagung unterblieben war.