Aktuell

Der 1. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass Vermögenübertragungen nach Auflösung US-amerikanischer Trusts Kapitaleinkünfte darstellen, aber nur solche Wertsteigerungen erfasst werden dürfen, die nach der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010 am 8. Dezember 2010 entstanden sind.

Der 10. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob die Mitwirkung in einem TV-Sendeformat den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit zuzuordnen war.

Der 13. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die Grenze zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung von 13 Objekten ca. 6 Monate nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums nicht überschritten ist, wenn keine besonderen Umstände für eine Verlängerung hinzutreten.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Es liegt keine offenbare Unrichtigkeit gem. § 129 AO bei einem auf 0 Euro erklärten und so auch festgestellten steuerlichen Einlagekonto gem. § 27 KStG vor, wenn aus dem Akteninhalt kein tatsächlicher Zugang der zu zahlenden Einlage erkennbar ist.

Viele Vereine erhalten demnächst ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen. Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen (z. B. Stiftungen), die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (z. B. Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Schulen oder Kindertagesstätten, Naturschutzvereine usw.), in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat seine Stellungnahme zur Modernisierung des digitalen Gesellschaftsrechts eingereicht. Er begrüßt darin die Bereitstellung von zusätzlichen Gesellschaftsdaten über das europäische Handelsregister BRIS, fordert aber zugleich bürokratiearme Verfahren für Unternehmen.

Der 4. Senat des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hat den Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen zwei Gewerbesteuerzerlegungsbescheide festgesetzt.

Durch das Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) wurden eine ab 1. Januar 2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung (vgl. § 3 Nummer 72 i. V. m. § 52 Absatz 4 Satz 6 Einkommensteuergesetz – EStG) für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen sowie ein ab 1. Januar 2023 anzuwendender umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt (vgl. § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz – UStG).

Vor dem BFH wurde darüber gestritten, ob die an den beherrschenden Gesellschafter einer GmbH gezahlte Altersversorgung bei Wiederaufnahme der Geschäftsführertätigkeit als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) einkommenserhöhend zu berücksichtigen ist.