Aktuell

Das Sächsische Finanzgericht in Leipzig hat in mehreren Urteilen vom 1. Oktober 2024 die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 für rechtmäßig erklärt (2 K 737/23, 2 K 211/23 und 2 K 212/23).

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den sechsten Steuerprogressionsbericht als Unterrichtung zugeleitet (). Dieser dient als Basis zum Ausgleich der sogenannten Kalten Progression. Diese bezeichnet Steuermehrbelastungen, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen, also die Realeinkommen unverändert bleiben, und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs somit zu einem Anstieg der steuerlichen Durchschnittsbelastung kommt.

Der Bundesrat hat am 22. November 2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Mit dem Jahressteuergesetz passt der Gesetzgeber regelmäßig Bestimmungen an, die aufgrund anderer Gesetze oder Auswirkungen des EU-Rechts, aber auch durch Rechtsprechungsänderungen notwendig geworden sind. Im Septemberplenum hatte der Bundesrat zum Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen - ungefähr 40 seiner Empfehlungen wurden im Gesetz umgesetzt.

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2026 (15. Existenzminimumbericht) als Unterrichtung zugeleitet (). Dieser beziffert das sächliche Existenzminimum für Alleinstehende im Jahr 2025 auf 11.940 Euro pro Jahr und 2026 auf 12.096 Euro pro Jahr.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) bekannt. Die W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Mit der bundesweit einheitlichen W-IdNr. können perspektivisch steuerliche Daten viel leichter zugeordnet werden. Mittelfristiges Ziel der Einführung der WIdNr. ist die Vereinfachung der Kommunikation im Besteuerungsverfahren. Die W-IdNr. dient zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer gemäß dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG). Sie wird künftig im Register über Unternehmensbasisdaten beim Statistischen Bundesamt gespeichert und dient dort zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen.

Mit dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) unternahm die Bundesregierung einen neuen Anlauf, die Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen zu regeln. Der letzte Versuch war im Jahr 2019 gescheitert. Doch dieses Mal, so schien es, hatte man eine Regelung gefunden, die den Anbietern von Bildungsleistungen ausreichend Flexibilität bot und mit dem EU-Recht vereinbar war. Neben einer Ausweitung des Anwendungsbereichs der Steuerbefreiung war auch die Abschaffung des Bescheinigungsverfahrens vorgesehen. Stattdessen sollten Fortbildungsleistungen nur dann von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn die Einrichtungen, die solche Leistungen erbringen, keine systematische Gewinnerzielung anstreben. Diese Voraussetzungen hätten einfach und ohne bürokratisches Verfahren überprüft werden können.

Seit dem 1. November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein. Am 29. Oktober 2024 schlossen die KfW und die Deutschen Bürgschaftsbanken einen Kooperationsvertrag für das neue Förderangebot.

Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit einem kürzlich den Beteiligten zugestellten Urteil eine Klage abgewiesen, mit der sich die Klägerin gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Schotten wandte.

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem »Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie« zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. September 2024 verabschiedet.

Der Bundesrat hat auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen beschlossen, die Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern.