Aktuell

Gemäß § 2 Tabaksteuergesetz treten ab 1. Januar 2026 neue Steuertarife in Kraft. Mit der Umstellung der Steuertarife ändern sich auch die Tarifkennzeichen, die auf den Steuerzeichen zu verwenden sind.

Wer in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch aktiv ist und damit Einnahmen erzielt, sollte auch die steuerlichen Pflichten von Anfang an im Blick haben. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat dazu jetzt alle wichtigen Informationen gebündelt und auf einer zentralen Website veröffentlicht: .

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass bei der Ermittlung des Streitwerts einer Anfechtungsklage wegen einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Pauschalsatz i. H. v. 25 % des streitigen Gewinns oder Verlusts nicht anzuwenden ist, wenn ausschließlich Besteuerungsgrundlagen körperschaftsteuerpflichtiger Beteiligter streitig sind.

Automatisch einen Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 erhalten, ohne vorher eine Steuererklärung abzugeben: In diesen Genuss kommen in diesem Jahr ausgewählte Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kassel. Ein Pilotprojekt der Hessischen Steuerverwaltung soll den Bürgerinnen und Bürgern das Leben leichter machen.

Zu knapp zwei Milliarden Euro an Steuermindereinnahmen würde die Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent führen (volle Jahreswirkung). Das geht aus einer tabellarischen Aufstellung in der Antwort der Bundesregierung () auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen () hervor.

Die Bundesregierung hält an der im Koalitionsvertrag verabredeten Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie zum 1.Januar 2026 auf sieben Prozent fest. Das schreibt sie in ihrer Antwort () auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ().

In gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder wird die Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben neu geregelt.

Kein Steuerpflichtiger sollte sich wundern, wenn er kurz nach Abgabe seiner auf Papier abgegebenen Einkommensteuererklärung die miteingereichten Belege wieder in der Post hat, teilt das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg mit: Die brandenburgischen Finanzämter werden künftig Belege ohne Prüfung zurücksenden. Denn es ist nicht erforderlich, Belege direkt mit der Steuererklärung einzureichen. Stattdessen müssen Steuerpflichtige die Belege lediglich bereithalten und dem Finanzamt nur auf gesonderte Anforderung hin vorlegen. Die prompte Rücksendung soll dazu beitragen, das Bearbeiten der Steuererklärungen und das Erstellen der Bescheide weiter zu beschleunigen.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen der sogenannten Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind, soweit Körperschaftsteuersubjekte im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) beziehungsweise Gesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) betroffen sind.

Das Kabinett hat am 6.8.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung dient dazu, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und einen wirksamen Steuervollzug zu stärken. Dadurch können Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgt werden. Das sorgt für mehr Gerechtigkeit, sichert die Einnahmen des Staates und gewährleistet die Handlungsfähigkeit des Staates.