Aktuell

Mit dem Wachstumschancengesetz werden die Regelungen zur Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze im Umsatzsteuergesetz verankert. Das BMF hat bereits vor Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren erste Hinweise dazu verlautbaren lassen, ob die bereits bekannten Formate XRechnung und ZUGFeRD die Anforderungen an eine elektronische Rechnung erfüllen.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem im Steuerberatungsgesetz (StBerG) neu geregelt werden soll, wer in beschränktem Umfang zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt ist (20/8669). Die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen sollen gesondert geregelt werden. Handlungsbedarf bestehe, „nachdem die Europäische Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien“, erklärt die Bundesregierung. Mit ihrem Gesetzentwurf „sollen Berufs- und Interessenvereinigungen und genossenschaftliche Prüfverbände sowie Spediteure und sonstige Zollvertreter unter niedrigschwelligen Voraussetzungen (weiterhin) geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen“, schreibt sie weiter.

Das Kabinett hat am 11. Oktober 2023 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat entschieden, dass die Verselbstständigung der Personengesellschaft es ausschließt, die Besteuerungsgrundlagen für verschiedene Personengesellschaften in einem Bescheid einheitlich und gesondert festzustellen.

Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 Einkommensteuergesetz unstreitig vor, dann bildet der bloße Umstand, dass die Aufzeichnungen des Arbeitgebers keine genaue Anfangszeit und Schlusszeit der jeweiligen Nachtarbeit beinhalten, keinen Grund, um von einer Anwendung des § 3b Einkommensteuergesetz abzusehen.

Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. Dies hat der 11. Senat des Finanzgerichts Münster mit einem im Verfahren über die Beantragung von Prozesskostenhilfe ergangenen Beschluss entschieden.

Hessen setzt sich im Bundesratsfinanzausschuss für ein Wachstumschancengesetz mit Weitblick ein. „Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes bietet eine gute Grundlage, die vorgesehenen Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, um nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu verbessern, Investitionen in Deutschland zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern. Dies ist jedoch dringend erforderlich. Ich möchte es am Beispiel der Pharmaindustrie verdeutlichen. Früher war Deutschland die Apotheke der Welt. Heute betreibt die Bundesregierung bei der Medikamentenversorgung Mangelwirtschaft. Damit das Gesetz ein Erfolg wird, bedarf es elementarer Verbesserungen und erheblicher Anstrengungen aller staatlichen Ebenen. Hierzu ist Hessen bereit und bringt am 5. Oktober neun Anträge in den Finanzausschuss des Bundesrates ein. Neben zielgerichteter Wirtschaftsförderung geht es dabei um weniger Bürokratie für Unternehmen, Berater und Verwaltung. Für Familien schaffen wir Perspektiven, damit diese bezahlbares Wohneigentum erwerben können“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg am 29.9.2023 in Wiesbaden.

Auch Hunde, die der Halter bei seiner beruflichen Tätigkeit als Hundetrainer und Hundephysiotherapeut einsetzt, unterliegen der Hundesteuer. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Die Kulanzfrist läuft ab. Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer B abgegeben haben.

Sämtliche Übergangsregelungen und gewährte Erleichterungen bei der Anschaffung oder Aufrüstung sowie dem Einsatz von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bei elektronischen Kassensystemen sind inzwischen ausgelaufen.