Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts als nachträgliche Werbungskosten
Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden.
Baden-Württemberg: Unterstützung für Betroffene des Hochwassers durch steuerliche Maßnahmen
Die Finanzämter im Land Baden-Württemberg werden alle ihnen zur Verfügung stehenden steuerlichen Maßnahmen ausschöpfen, um den vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen entgegen zu kommen.
Finanzverwaltung: Viele Stellen unbesetzt
97.349,93 Vollzeit-Stellen waren 2023 bei den Finanzämtern der Länder besetzt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/11267) auf eine Kleine Anfrage (20/11084) der Gruppe Die Linke hervor. Für die Jahre 2021 und 2022 verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort (20/7292) auf eine Kleine Anfrage (20/7109) der damaligen Fraktion Die Linke.
Zur Rückausnahme des § 8d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG bei der Gewerbesteuer
Die Rückausnahme des § 8d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG, die zu einer Anwendbarkeit der Regelungen zum schädlichen Beteiligungserwerb führt, ist für gewerbesteuerliche Zwecke dahin einschränkend auszulegen, dass sie bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nicht zum Tragen kommt.
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Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine durch eine Krankheit des Partners veranlasste Präimplantationsdiagnostik (PID) als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können.
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Besteuerung: Rat der EU einigt sich auf neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren (FASTER)
Der Rat der EU hat am 14.5.2024 eine Einigung (allgemeine Ausrichtung) über sicherere und schnellere Verfahren zur Entlastung von der Doppelbesteuerung erzielt. Dies wird dazu beitragen, grenzüberschreitende Investitionen anzukurbeln und Steuermissbrauch zu bekämpfen.
Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben ist, wenn er an einen zunächst wirksam bestellten Bevollmächtigten übersandt wird, dessen Vollmacht allerdings, wie dem Finanzamt (FA) erst kurz nach der Absendung des Verwaltungsaktes angezeigt worden ist, bereits zuvor widerrufen worden war.
Zur ermäßigten Besteuerung von Abfindungen
Das Niedersächsische Finanzgerichts hat in mehreren Verfahren über die steuerliche Behandlung einer ersten Abfindung in Fällen entschieden, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Rückkehrrecht zu ihrem früheren Arbeitgeber eingeräumt wurde.
Wartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten
Wenn ein Verfahrensbeteiligter oder Prozessbevollmächtigter sich auf der Anreise zum Gerichtstermin solchen Verzögerungen ausgesetzt sieht, gegen die auch die vernünftigerweise zu beachtende Sorgfalt keine Vorsorge gebietet, ist das Gericht auf eine telefonische Benachrichtigung hin, dass man sich verspäten werde, regelmäßig verpflichtet, mit der Eröffnung des Termins zu warten.
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§ 35 Absatz 2 Satz 2 EStG: Gilt auch für die phG einer KGaA
Für die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des Einkommensteuergesetzes – EStG) ist bei Mitunternehmerschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder bei Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 EStG der Betrag des Gewerbesteuermessbetrages, die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und der auf die einzelnen Mitunternehmer oder auf die persönlich haftenden Gesellschafter (phG) entfallende Anteil gesondert und einheitlich festzustellen (§ 35 Absatz 2 Satz 1 EStG). Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar und führt weiter aus, dass der dazu in § 35 Absatz 2 Satz 2 EStG für den Anteil am Gewerbesteuermessbetrag angeführte Aufteilungsmaßstab des "allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels" – auch wenn er nach dem Gesetzeswortlaut nur auf "Mitunternehmer" bezogen wird – auch für die phG einer KGaA gilt.
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