Bürokratieabbau: Brandenburgs Finanzämter senden Belege künftig ohne Prüfung zurück
Kein Steuerpflichtiger sollte sich wundern, wenn er kurz nach Abgabe seiner auf Papier abgegebenen Einkommensteuererklärung die miteingereichten Belege wieder in der Post hat, teilt das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg mit: Die brandenburgischen Finanzämter werden künftig Belege ohne Prüfung zurücksenden. Denn es ist nicht erforderlich, Belege direkt mit der Steuererklärung einzureichen. Stattdessen müssen Steuerpflichtige die Belege lediglich bereithalten und dem Finanzamt nur auf gesonderte Anforderung hin vorlegen. Die prompte Rücksendung soll dazu beitragen, das Bearbeiten der Steuererklärungen und das Erstellen der Bescheide weiter zu beschleunigen.
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BVerfG: Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung sind mit dem Grundgesetz vereinbar
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen der sogenannten Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind, soweit Körperschaftsteuersubjekte im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) beziehungsweise Gesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) betroffen sind.
Steuerhinterziehung und Steuerbetrug effektiver aufdecken: Kabinett verlängert Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten
Das Kabinett hat am 6.8.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung dient dazu, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und einen wirksamen Steuervollzug zu stärken. Dadurch können Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgt werden. Das sorgt für mehr Gerechtigkeit, sichert die Einnahmen des Staates und gewährleistet die Handlungsfähigkeit des Staates.
70 % der Rentenleistungen im Jahr 2024 waren einkommensteuerpflichtig
Im Jahr 2024 haben in Deutschland 22,3 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 403 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stieg die Zahl der Rentenempfängerinnen und -empfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,75 % oder 167.000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,7 % oder 21,7 Milliarden Euro zu. 70 % dieser Leistungen zählten im Jahr 2024 zu den steuerpflichtigen Einkünften (282,6 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um rund 15 Prozentpunkte.
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Steuerberaterpostfach: BVerfG entscheidet zu verzögerter Einführungsphase
Weil manche Steuerberater das besondere elektronische Steuerberaterpostfach erst verzögert nutzen konnten, hielt die finanzgerichtliche Rechtsprechung eine Reihe von Klagen für unzulässig, die nach Beginn der aktiven Nutzungspflicht am 01.01.2023 noch per Post eingereicht wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem in einer aktuellen Entscheidung einen Riegel vorgeschoben.
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BStBK: Steuerfachwirt als berufliche Fortbildung gestärkt
Seit dem 1. August 2025 ist der Abschluss »Steuerfachwirt« offiziell auf dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) eingestuft und in die Liste der zugeordneten Qualifikationen aufgenommen. Für diese Stärkung der beruflichen Fortbildung setzte sich die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) seit Langem ein – mit Erfolg. Auf ihre Initiative hin beschlossen die Gremienmitglieder des DQR, das Kompetenzniveau des Steuerfachwirts erstmals zuzuordnen.
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Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes soll die Stromsteuerentlastung für potentiell über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt werden.
EuGH-Vorlage zur Prüfung von Gutglaubensschutz im Verfahren der Steuerfestsetzung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es unionsrechtlich zulässig ist, den guten Glauben des Steuerpflichtigen nicht bereits im Steuerfestsetzungsverfahren, sondern erst in einem späteren, gesonderten Billigkeitsverfahren zu schützen.
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Umstrukturierungen am Bundesfinanzhof: Auflösung des XI. Senats zum 1. August 2025
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zum 1. August 2025 eine größere Umstrukturierung in der geschäftsplanmäßigen Verteilung der Senatszuständigkeiten vorgenommen und die Zahl seiner Senate um einen Senat auf dann zehn Senate reduziert.
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Steuerbefreiung für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der ärztliche Notfalldienst (z.B. an Wochenenden) auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt.