Aktuell

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender wird dabei ELSTER beziehungsweise die Steuerverwaltung vorgetäuscht.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz vom 04.11.2020 verfassungsgemäß ist. Die Revision gegen die Urteile an den Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

Das BMF hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Dieser beinhaltet auf 243 Seiten eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat sich einen Überblick verschafft und Position zu ausgewählten Änderungen bezogen.

Die Kapitalertragsteuer bei sog. Cum/Ex-Geschäften ist nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Dabei kommt demjenigen, der die Anrechnung für sich in Anspruch nehmen möchte, eine entsprechende Mitwirkungs- und Nachweispflicht zu. Kann die tatsächliche Einbehaltung nicht oder nicht mehr nachgewiesen werden, ist das Finanzamt grundsätzlich berechtigt, eine bereits ergangene Anrechnungsverfügung zu ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückzufordern.

Nach Bürokratieentlastung bei Bilanzierungspflichten erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/11354).

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat auf Anregung der Vereinigung der Unternehmensverbände ein einfaches und unbürokratisches Verfahren zur Stundung von Rückforderungen bei den Corona-Hilfen entwickelt.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren zwei Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Sie betreffen die Einhaltung des EU-Daten-Governance-Rechtsakts und die Transparenz bei der Besteuerung von über digitale Plattformen erwirtschafteten Einkünften.

Beiträge an einen Solidarverein zur Erlangung von Krankenversicherungsschutz können als Sonderausgaben abzugsfähig sein, wenn sich aus der Auslegung der Satzung und den weiteren Gesamtumständen ein Rechtsanspruch der Mitglieder auf Leistungen ergibt.

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben.

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Familienkasse Zentraler Kindergeld Service in Magdeburg (ZKGS) für die Fallgruppe »Kind mit Behinderung« zuständig ist. Der dies regelnde Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit 129/2022 vom 3. November 2022 sei (wie auch der frühere Vorstandsbeschluss 12/2022 vom 27. Januar 2022) – jedenfalls soweit er ein »Kind mit Behinderung« betreffe – hinreichend bestimmt und damit wirksam.