Aktuell

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für den Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft entschieden, dass der übernehmende Rechtsträger als („neuer“) Organträger auch dann in die bereits beim übertragenden Rechtsträger (als „alter“ Organträger) erfüllte Voraussetzung einer finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft eintritt, wenn die Umwandlung steuerlich nicht bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird.

Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages – aus steuerlichen Gründen – in einer gesonderten Vereinbarung, dass der Vermieter an den gemeinnützigen Mieter eine Spende zahlt, die dieser wiederum zur Begleichung der Mietzahlungen verwendet, gerät der Mieter im Fall des vertragswidrigen Ausbleibens der Spenden nicht in Zahlungsverzug. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat auf die Berufung der beklagten Mieterin hin das auf Zahlung und Räumung gerichtete Urteil des Landgerichts abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Einnahmen aus einer Tätigkeit, die eine in Sicherungsverwahrung untergebrachte Person in einer Justizvollzugsanstalt erbringt, stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Eine unzutreffende Auslegung des Zollkodexes durch die nationale Zollbehörde führt zu einer Verzinsung von daraus entstandenen Rückzahlungsansprüchen. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.

Wird ein Objekt mit einer Größe von mehr als 250 qm Wohnfläche vermietet, können aufgrund der Vermietung entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Das Finanzgericht Münster hat über mehrere Fragen zur Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Erbschaftsteuerbegünstigung nach § 13a ErbStG entschieden.

Zum 1. Januar 2024 steht eine Neuorganisation der Betriebsprüfung in den baden-württembergischen Finanzämtern an. Grund dafür ist, dass sich die Betriebsgrößenklassen bundesweit zu diesem Stichtag ändern. Dies bedeutet, dass viele Betriebe in eine andere Größenklasse eingeordnet werden. Des Weiteren wurden Ende 2022 einige Gesetzesänderungen beschlossen mit dem Ziel, Außenprüfungen zeitnäher und schneller durchzuführen.

Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nach § 67 Satz 1 des Einkommensteuergesetztes (EStG) nur auf Antrag gezahlt, wobei dieser Antrag schriftlich erfolgen muss. Dies verlangt eine – nicht zwingend eigenhändige – Unterschrift.

Der 1. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass jedenfalls bei vorheriger Vereinbarung eines Kapitalwahlrechts die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG für die Einmalauszahlung einer Rente nicht in Betracht kommt.

Seit dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung und kommt damit zahlreichen Informationswünschen nach.