Aktuell

Die Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wird bis zum 30.09.2024 verlängert. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) konnte hier im engen Schulterschluss mit BStBK, WPK und BRAK auf einer kurzfristig einberufenen außerordentlichen Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam mit Bund und Ländern einen Durchbruch erzielen.

Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass gem. § 153a StPO gezahlte Geldbeträge nicht unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 4 EStG fallen, wenn die Geldauflage der Gewinnabschöpfung dient und keinen Strafcharakter entfaltet.

Das Bundesministerium der Finanzen gibt jährlich eine neue Ausgabe des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs heraus – sowohl digital als auch in gedruckter Form. Die darin enthaltenen Hinweise machen die höchstrichterliche Rechtsprechung, BMF-Schreiben und weitere relevante Rechtsquellen zugänglich, sodass Sie alle Informationen rund um die Lohnsteuer gebündelt erhalten.

Die Voraussetzungen für die Annahme einer Prozessunfähigkeit sind hoch: Es wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass sämtliche Beweismittel ausgeschöpft werden, insbesondere ein Sachverständigengutachten eingeholt und zuvor eine persönliche Anhörung durchgeführt wird. Die fehlende Mitwirkung an der Aufklärung geht zu Lasten des Antragstellers.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) führt.

Eine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende Selbstnutzung einer Wohnung liegt nicht vor, wenn die Wohnung vor der Veräußerung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Das FG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob ein Einzelunternehmer im Streitzeitraum nach ertragsteuerlichen Grundsätzen einen einheitlichen Gewerbebetrieb oder zwei einzelne Gewerbebetriebe führte.

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, liegt eine aus mehreren Ausbildungsabschnitten (z.B. Bachelor- und Masterstudium im gleichen Fach) bestehende einheitliche Erstausbildung nur dann vor, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen. Der enge zeitliche Zusammenhang ist nur gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung, also z.B. das Masterstudium zum nächstmöglichen Termin aufnimmt.

Das FG Düsseldorf hatte sich mit Fragen der Abgrenzung sofort abzugsfähiger Werbungskosten von anschaffungsnahen Herstellungskosten auseinanderzusetzen.

Mit Urteil vom 9. November 2023 hat der 6. Senat des Finanzgerichts Hamburg die Klage in einem sog. cum/ex-Verfahren abgewiesen (6 K 228/20). Inzwischen liegt die Begründung der Entscheidung vor.