CDU/CSU-Fraktion stellt Große Anfrage zu Cum-Ex-Geschäften
Die CDU/CSU-Fraktion macht die Cum-Ex-Geschäfte zum Thema einer Großen Anfrage (20/14356). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob Hamburg im Jahr 2016 das einzige der 16 Bundesländer gewesen sei, das die Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften verjähren lassen wollte. Außerdem wird gefragt, ob Hamburg im Jahr 2017 erst durch das Bundesministerium der Finanzen zu einer Geltendmachung der Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften gegenüber der Warburg-Bank veranlasst werden musste. Die Kontakte und Beziehungen von Politikern untereinander sowie zu Vertretern der Warburg-Bank im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerfall sind ebenfalls Thema der Großen Anfrage. Die Abgeordneten erkundigen sich auch nach Spenden der Warburg-Bank an die SPD.
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Deutsche Rentenversicherung: Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2025
Zum Jahresbeginn 2025 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Änderungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
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Schweiz: Neues MWST-Gesetz in Kraft
Seit dem 1.1.2025 ist das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz und die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung in Kraft. Unter anderem ändert sich dies: Unternehmen mit einem steuerbaren Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 können auf Antrag hin die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen. Für Unternehmen, die nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen, ist die Anzahl der zulässigen Steuersätze nicht mehr auf zwei beschränkt. Zudem tritt die Besteuerung von Online-Verkaufsplattformen in Kraft.
Namensänderung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe wurde zum 1. Januar 2025 in Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg umbenannt.
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Homeoffice-Pauschale: Setzt kein häusliches Arbeitszimmer voraus
Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen gibt Auskunft zur so genannten Homeoffice-Pauschale. Diese sei eine in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c des Einkommensteuergesetzes geregelte steuerliche Erleichterung für Steuerpflichtige, die von zu Hause aus arbeiten.
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Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zur künftigen Binnenmarktstrategie
Die Europäische Kommission fordert alle interessierten Kreise auf, ihre Ansichten und Ideen zu der künftigen Binnenmarktstrategie darzulegen. Unternehmen, Handelsverbände, Behörden der Mitgliedstaaten und andere einschlägige Organisationen werden gebeten, ihre Beiträge bis zum einzureichen. Über diesen gelangt man zur entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.
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Private Fahrzeugnutzung: Auch nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch kann Anscheinsbeweis erschüttern
Der für eine Privatnutzung der betrieblichen Leasing-Fahrzeuge sprechende Anschein kann nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erschüttert werden. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
FG Berlin-Brandenburg bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des neuen grundsteuerlichen Bewertungsrechts im sog. Bundesmodell
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit zwei Urteilen entschieden, dass das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht im sog. Bundesmodell, welches in Berlin und Brandenburg und der Mehrheit der anderen Bundesländer zur Anwendung kommt, verfassungsgemäß ist.
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, ist eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Werbeträgern auch bei einem Dienstleistungsunternehmen möglich, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum zu dessen Anlagevermögen gehören würden.
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Nachlaufender Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
Auch der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss vom 21. Oktober 2024 (Az. 1 V 1757/24 E) gekommen.
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