Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben ist, wenn er an einen zunächst wirksam bestellten Bevollmächtigten übersandt wird, dessen Vollmacht allerdings, wie dem Finanzamt (FA) erst kurz nach der Absendung des Verwaltungsaktes angezeigt worden ist, bereits zuvor widerrufen worden war.
Zur ermäßigten Besteuerung von Abfindungen
Das Niedersächsische Finanzgerichts hat in mehreren Verfahren über die steuerliche Behandlung einer ersten Abfindung in Fällen entschieden, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Rückkehrrecht zu ihrem früheren Arbeitgeber eingeräumt wurde.
Wartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten
Wenn ein Verfahrensbeteiligter oder Prozessbevollmächtigter sich auf der Anreise zum Gerichtstermin solchen Verzögerungen ausgesetzt sieht, gegen die auch die vernünftigerweise zu beachtende Sorgfalt keine Vorsorge gebietet, ist das Gericht auf eine telefonische Benachrichtigung hin, dass man sich verspäten werde, regelmäßig verpflichtet, mit der Eröffnung des Termins zu warten.
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§ 35 Absatz 2 Satz 2 EStG: Gilt auch für die phG einer KGaA
Für die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des Einkommensteuergesetzes – EStG) ist bei Mitunternehmerschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder bei Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 EStG der Betrag des Gewerbesteuermessbetrages, die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und der auf die einzelnen Mitunternehmer oder auf die persönlich haftenden Gesellschafter (phG) entfallende Anteil gesondert und einheitlich festzustellen (§ 35 Absatz 2 Satz 1 EStG). Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar und führt weiter aus, dass der dazu in § 35 Absatz 2 Satz 2 EStG für den Anteil am Gewerbesteuermessbetrag angeführte Aufteilungsmaßstab des "allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels" – auch wenn er nach dem Gesetzeswortlaut nur auf "Mitunternehmer" bezogen wird – auch für die phG einer KGaA gilt.
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Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten
Veranstaltungen im Bereich der Kunst und Kultur, aber auch auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Bildung, des Sports oder der Unterhaltung werden zunehmend nicht nur in Präsenz, sondern auch über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz angeboten.
Energiepreispauschale ist steuerbar
Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der dies anordnende § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG ist nicht verfassungswidrig. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.
Nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit: Attac im Streit um Zugang zu Dokumenten nur minimal erfolgreich
Seitdem ihm das Finanzministerium Frankfurt am Main die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit aberkannt hat, versucht das globalisierungskritische Netzwerk Attac, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Unter anderem streitet es mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) um die Herausgabe von Dokumenten, aus denen der Attac-Trägerverein sich Informationen über die näheren Gründe für die Aberkennung erhofft.
Berücksichtigung des positiven Eigenkapitals einer durch den Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzenen GmbH als Einlage
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass bei der Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG auch das positive Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen ist, welche der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.
Thüringer Steuerfahndung erzielt im Jahr 2023 ein Mehrergebnis von 20 Mio. Euro und leitet 154 Strafverfahren ein
Die Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha haben im vergangenen Jahr über 20 Mio. Euro an zusätzlichen Steuern ermittelt.
Mitunternehmeranteil veräußert: Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen"
Streitig war vor dem BFH die steuerliche Behandlung variabler Kaufpreisbestandteile (sogenannte Earn-Out-Zahlungen) im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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