Aktuell

Als erstes Land hat Nordrhein-Westfalen die Kompetenzen und das Know-How seiner Steuerfahndung für den Kampf gegen internationale Steuerverbrechen in einer eigenen Landesbehörde gebündelt. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) hat zum Start ins neue Jahr in einem Interimsgebäude in Düsseldorf seine Arbeit unter der erfahrenen Dienststellenleiterin Stephanie Thien aufgenommen.

Ein nicht durch den Lohnsteuerabzug gedeckter Steuerbetrag, der nach Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung von Ehegatten durch den Insolvenzverwalter entstanden ist, stellt keine Masseverbindlichkeit dar.

Wer Kindergeld beantragen will, muss dafür den amtlichen Vordruck verwenden. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.

Der 6. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts keinen Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 EStG, sondern einen von dieser Vorschrift nicht erfassten veräußerungsähnlichen Vorgang darstellt.

Überflüssige Bürokratie belastet die Unternehmen ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung. Um verzichtbare Bürokratie abzubauen und eine breite Entlastung zu erreichen, wurde auf der Kabinettsklausur der Bundesregierung in Meseberg im August 2023 ein Entbürokratisierungspaket beschlossen.

Der 9. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte die Unionsrechtskonformität einer im Jahre 2019 in das Einkommensteuergesetz eingefügten kindergeldrechtlichen Regelung zu beurteilen.

Einer Klage eines Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energie-preispauschale fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil der Arbeitgeber nicht Schuldner der Energiepreispauschale ist. Das hat das FG Hamburg entschieden.

Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen zwei von beiden Verbänden unterstützte Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht worden. Damit setzen der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund ihr Engagement fort und helfen weiteren Eigentümern, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Die Aktenzeichen lauten beim

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§ 6 bis 10 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) für Umzüge ab 1. März 2024 Folgendes:

Die Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 EStG beim Stiefelternteil als „Kind des Ehegatten“ erlischt weder durch die Scheidung des Stiefelternteils vom leiblichen Elternteil noch dadurch, dass das Kind zwischenzeitlich den Haushalt des Stiefelternteils verlassen hat.