Firmenwagen: Bei Fahrtenbuchmethode dürfen Kosten nicht geschätzt werden
Den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines Firmenwagens können Sie entweder nach der Pauschalmethode (1 %-Regelung) oder nach der Nachweis- bzw. Fahrtenbuchmethode ermitteln. Bedingung für die Fahrtenbuchmethode: Sie führen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und die Gesamtkosten des Fahrzeugs können durch Belege nachgewiesen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Dieser Belegnachweis ist für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode zwingend erforderlich, wie der BFH aktuell klargestellt hat.
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Einkommensteuern sind zu erlassen, wenn die Steuerschuld unter Einbezug von Aktienverlusten das jährliche Existenzminimum übersteigt
Die Erhebung von Einkommensteuern kann sachlich unbillig sein, wenn die festgesetzte Steuer bei Einbezug tatsächlich abgeflossener, aber aufgrund von Ausgleichsbeschränkungen steuerlich nicht zu berücksichtigender Aktienverluste das jährlich steuerfrei zu belassende Existenzminimum übersteigt. Dies hat der 5. Senat des Finanzgerichts Köln entschieden.
Steuern im internationalen Vergleich
Die Abgabenquote in Deutschland – d. h. das Verhältnis der Steuern und Sozialabgaben zum BIP – lag mit 39,5 Prozent im Jahr 2021 international im oberen Mittelfeld. Die tarifliche Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften blieb 2022 in Deutschland insgesamt knapp unter 30 Prozent, was den dritthöchsten Wert in der Vergleichsgruppe darstellt.
(Finanz)Verwaltung: Aufholbedarf bei Digitalisierung
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) wendet sich gegen Budget-Kürzungen im Bereich Digitalisierung. Im Entwurf für den Bundeshaushalt seien hierfür für 2024 nur 3,3 Millionen vorgesehen, während es 2023 noch 377 Millionen gewesen seien. Die Budget-Kürzung habe für eine massive Kritikwelle gesorgt. Nun solle aus den verbleibenden Geldmitteln des Vorjahres die Differenz abgefangen werden.
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Oldtimer-Kennzeichen: Zuteilung kein Grundlagenbescheide für Kfz-Steuer-Festsetzung
Weder die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens noch die Mitteilung der Zuteilung sind Grundlagenbescheide für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Hessen klar.
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Bundesfinanzministerium: Tag der offenen Tür 2023
Das BMF lädt am 19. und 20. August 2023 zum Tag der offenen Tür im Bundesfinanzministerium ein. Auf der Gartenbühne erwartet die Besucherinnen und Besucher an beiden Tagen ein vielfältiges und abwechslungsreiches Programm.
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DStV fordert: Keine neue Anzeigepflicht für Steuergestaltung
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat zum BMF-Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes Stellung genommen. Der Entwurf setzt positive Impulse für die Entlastung der Wirtschaft – darunter auch für kleinere und mittlere Unternehmen. Gleichzeitig sieht der DStV Verbesserungspotenzial. Allen voran kritisiert er die geplante Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen.
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Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung bis 31.10.2023 verlängert
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten ist bis zum 31.10.2023 verlängert. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell hin. Der Berufsstand hatte sich für eine Fristverlängerung ausgesprochen.
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Anwendung von Korrekturnormen bei Veranlagungen unter Verwendung eines Risikomanagementsystems
Der 9. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob das Finanzamt die bei Veranlagung in zu geringer Höhe als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angesetzten Vorsteuererstattungsbeträge nach formeller Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids korrigieren darf, wenn eine Überprüfung des Zahlungsvorgangs aufgrund des Risikomanagementsystems im Rahmen der Veranlagung unterblieben war.
Statistik: Geerbtes und geschenktes Vermögen 2022 nach Rekordjahr 2021 um 14 % gesunken
Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 101,4 Milliarden Euro veranlagt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen damit um 14,0 % gegenüber dem Vorjahr 2021, in dem es den Höchstwert seit 2009 erreicht hatte. Das geschenkte Vermögen sank im Vergleich zum Vorjahr um 23,6 % auf 41,7 Milliarden Euro. Nachdem das geschenkte Vermögen seit 2016 gesunken war, stieg es im Jahr 2021 deutlich an und sank im Jahr 2022 auf das Niveau von 2018. Für den Rückgang war vor allem das verschenkte Betriebsvermögen ausschlaggebend. Dieses halbierte sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr (-53,7 %) und sank auf 12,4 Milliarden Euro, nachdem es sich im Vorjahr mehr als verdoppelt hatte. Dadurch rangierte bei den Schenkungen im Jahr 2022 das verschenkte Grundvermögen mit 14,9 Milliarden Euro (+5,2 % zum Vorjahr) an erster Stelle, gefolgt von dem verschenkten übrigen Vermögen mit 13,6 Milliarden Euro (+6,4 % zum Vorjahr).