Aktuell

(Allgemeine) Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar, weil es sich nicht um unmittelbare Krankheitskosten handelt.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) für das Jahr 2024 sowie den Finanzplan bis 2027 beschlossen.

Das Bundesbauministerium unterstützt seit dem 1. Juni 2023 Familien mit Kindern beim Neubau und Erwerb von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum.

Der 10. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte sich mit der Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen zu Gebäudebestandteilen auseinanderzusetzen. Konkret ging es hier um Vorrichtungen einer Kfz-Prüfstelle.

Bereits mit Urteil vom 27. Oktober 2022 hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass die Regelverschonung für durch Schenkung erworbenes Betriebsvermögen nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen.

Laut Finanzgerichtsordnung muss der Prozessbevollmächtigte die volle Verantwortung für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde übernehmen - die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss daher von dem Prozessbevollmächtigten selbst stammen.

Wer Zigaretten (innerhalb der erlaubten Menge) nach Deutschland einführt, um sie an die Tochter und deren Freund zu verschenken, braucht keine Tabaksteuer zu bezahlen.

Ab dem Entschluss, länger als ein Jahr zu Ausbildungszwecken im außereuropäischen Ausland zu bleiben, behält ein Kind seinen Inlandswohnsitz in der elterlichen Wohnung nur dann bei, wenn es diese im Folgenden regelmäßig mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit nutzt – so weit auch schon die bisherige Rechtsprechung).

Maßgebend für die Höhe des Besteuerungsanteils und somit des Rentenfreibetrags einer nachgelagert besteuerten Rente ist das »Jahr des Rentenbeginns«. Nachgelagert besteuert werden z.B. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung.

Nach einer Trennung oder Scheidung nutzt oft der unterhaltsberechtigte Ehepartner (Unterhaltsempfänger) die bislang gemeinsam genutzte Wohnung bzw. das Haus. Wird kein Mietvertrag abgeschlossen, sondern der Wohnraum unentgeltlich überlassen, stellt dies eine sog. Naturalunterhaltsleistung dar, die steuerlich im Rahmen des begrenzten Realsplittings in Höhe der ortsüblichen Miete als Unterhaltsleistung angesetzt werden kann.