Zur einkommensteuerrechtlichen und abkommensrechtlichen Behandlung von niederländischem Arbeitslohn
Der nach Anwendung der sog. 30 %-Regelung von der niederländischen Besteuerung freigestellte Teil des Arbeitslohns ist nicht von der deutschen Bemessungsgrundlage auszunehmen, da es sich bei der Regelung um eine echte Steuerbefreiung und nicht um einen pauschalen Werbungskostenabzug handelt.
Ermäßigter Steuersatz für Sammlermünzen: Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2023
Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG i. V. m. Nr. 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG).
FG Rheinland-Pfalz rügt Agentur für Arbeit Kaiserslautern wegen "Missachtung des Gerichts" und gibt Klage wegen Kindergeld statt
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 15. November 2022 hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) der Klage einer Frau aus Pirmasens wegen Kindergeld stattgegeben, weil die (auch für Pirmasens) zuständige Agentur für Arbeit Kaiserslautern auf zwei gerichtliche Anfragen nicht reagiert und das Gericht deshalb keine Zweifel hatte, dass das Kind der Klägerin – wie von ihr vorgetragen – im streitigen Zeitraum dort als ausbildungsplatzsuchend gemeldet war.
FG Hamburg legt Neuregelung der Tonnagesteuer dem BVerfG vor
Das Finanzgericht Hamburg hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu der Frage angerufen, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2. Juni 2021 (BGBl. I. 2021, 1259) insoweit verfassungswidrig ist, als darin die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Sätze 5 bis 7 EStG in der Fassung des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1998 beginnen, angeordnet wird.
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Aufatmen für französische Grenzgänger: Wegfall der Doppelbesteuerung beim Bezug von Kurzarbeitergeld
Knapp 50.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pendeln täglich aus dem benachbarten Frankreich zu ihrer Arbeitsstelle nach Deutschland.
Grunderwerbsteuer bei Erwerb gemeindeeigener Grundstücke
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei dem Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen.
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Bestimmung des herrschenden Unternehmens i.S. des § 6a GrEStG bei mehrstufigen Beteiligungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur sog. „Konzernklausel“ (§ 6a des Grunderwerbsteuergesetzes --GrEStG--) entschieden, dass das „herrschende Unternehmen“ und die „abhängige Gesellschaft“ nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang zu bestimmen sind, für den die Grunderwerbsteuer nach dieser Norm nicht erhoben wird.
Neue Wohnungsbauförderung im nächsten Jahr
Die Bundesregierung will sogenannte Schwellenhaushalte beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen. Dazu soll es voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2023 eine neue Wohneigentumsförderung des Bundes geben, kündigt die Regierung in einer Antwort (20/4512) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/4067) an.
Ländervordruck zur vereinfachten Veranlagung von Rentnern und Pensionären
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben im Jahr 2018 mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentnerinnen und Rentner und Pensionärinnen und Pensionäre zu vereinfachen. Das Projekt hat bisher großen Anklang in den beteiligten Ländern gefunden und wird daher mit dem Ziel, weitere Erfahrungen mit einem solchen Vordruck zu sammeln, fortgesetzt. Auf Hinweis vieler Nutzerinnen und Nutzer wurde der Vordruck ab dem Veranlagungszeitraum 2022 so gestaltet, dass er am Computer ausgefüllt und mit den individuellen Daten gespeichert werden kann. Der ausgefüllte Vordruck kann dann gedruckt, unterschrieben und dem Finanzamt übersandt werden.
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Betriebe können steuermindernde Rückstellung für Altersfreizeit bilden
Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit gewähren, können hierfür eine steuermindernde Rückstellung bilden. Dies hat der 12. Senat des Finanzgerichts Köln mit einem Ende November veröffentlichten Urteil aus dem Jahr 2021 entschieden.
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