Aktuell

In Ergänzung des BMF-Schreibens vom 17. März 2022, BStBl I S. 330, zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten wird nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die folgende Regelung beschlossen:

Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann den Bescheid über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos nicht anfechten. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Die Reform der Grundsteuer und der Bewertung von Grundbesitz stellt diesen Steuerbereich auf vollständig neue Grundlagen. Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb alle wesentlichen Informationen zum Thema in einem neuen Handbuch zusammengestellt. Dieses ist ab sofort auch in digitaler Form verfügbar.

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist aktuell darauf hin, dass die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten am 31.3.2023 endet.

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) veröffentlicht.

Am 28.02.2023 fand nach vier Jahren die traditionelle Pressekonferenz des Bundesfinanzhofs wieder im altbewährten Format als Präsenzveranstaltung statt.

In Deutschland belegene Immobilien können steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser dem Begünstigten die Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zuwendet. Voraussetzung ist jedoch, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben.

Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Das Investmentgesetz ermöglicht steuerliche Privilegierungen für luxemburgische Spezialfonds in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auch dann, wenn der Anleger maßgeblich oder alleine faktisch Einfluss auf die Verwaltung des Investmentfonds nimmt. Dies hat der 12. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem am 27.02.2023 veröffentlichten Urteil.

Die Thüringer Finanzämter versenden ab sofort keine Erinnerungsschreiben mehr, um auf künftige Fälligkeiten der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen hinzuweisen.