Aktuell

Bestimmte Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes 2016 sind aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilweise verfassungswidrig. Denn durch sie wird vererbtes Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen übermäßig begünstigt. Dies legt die BRAK in einer aktuellen Stellungnahme zu einem Verfassungsbeschwerdeverfahren dar.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt ab Veranlagungszeitraum 2023 abweichend von H 18.2 (Betriebsausgabenpauschale) EStH bei hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, bei wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie bei nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit Folgendes:

Der 14. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts vorliegt, die zur Steuerfreiheit führen kann.

Das Finanzgericht Münster hat mit zwei Urteilen entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen – anders als bei Nachzahlungszinsen – keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.

Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts entschied über die Anwendung von § 24 Umsatzsteuergesetz bei der Veredelung von Reitpferden.

Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts entschied über die Umsatzbesteuerung von Beiträgen an ein (geschlossenes) Fitnessstudio.

Der Bundesfinanzhof (BFH) legt dem EuGH folgende Fragen zur Auslegung von Art. 16 und Art. 74 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vor:

Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat im 2. Rechtsgang über die Einbeziehung von Gewinnen aus internationalen Währungskurssicherungsgeschäften in die nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinne aus Aktien entschieden.

Wie sich die Zahl der nicht endbearbeiteten oder mit einem unklaren Status verbliebenen Geldwäsche-Verdachtsmeldungen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls seit 2020 entwickelt hat, will die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/6107) erfahren.