Aktuell

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Verkauf von Waren grundsätzlich eine typische Handelstätigkeit ist, die nicht die Voraussetzungen eines steuerlich privilegierten Zweckbetriebs i.S. von § 68 Nr. 4 der Abgabenordnung (AO) erfüllt.

Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen sind kein sinnvolles Mittel gegen Steuerhinterziehung. Sie würden den Staat viel Geld kosten, würden aber die Steuerehrlichkeit unter Haushalten nur geringfügig erhöhen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Ludwig Erhard ifo Zentrums für Soziale Marktwirtschaft unter knapp 2.000 Privathaushalten in Deutschland. „55 Prozent der Befragten würden sich eine ordentliche Rechnung ausstellen lassen, auch wenn sie keine Steuerermäßigung bekämen“, sagt Sarah Necker, Leiterin des Ludwig Erhard ifo Zentrums für Soziale Marktwirtschaft.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem steuerrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren entschieden, dass entgeltliche Dienstleistungen einer als gemeinnützig anerkannten Beschäftigungsgesellschaft nur dann einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb begründen, wenn die ihren Auftraggebern erbrachten Leistungen das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und somit notwendige Folge der Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks sind.

Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730) wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat im Finanzausschuss seine wichtigsten Vorhaben für das neue Jahr vorgestellt. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung verwies Lindner zunächst darauf, dass die wirtschaftliche Lage besser zu werden scheine, als ursprünglich befürchtet worden sei. Eine möglicherweise scharfe Rezession bleibe dem Land erspart, die Inflationsrate gehe zurück, und es gebe auch Wachstum, sagte der Minister unter Bezugnahme auf den vom Kabinett am Mittwoch verabschiedeten Jahreswirtschaftsbericht. Das seien gute Nachrichten. Und es handele sich um ein Ergebnis der konsequenten Kriseninterventionspolitik der Bundesregierung und der Koalition.

Der 1. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hatte über mehrere Fragestellungen im Zusammenhang mit der körperschaftsteuerlichen Organschaft zu entscheiden.

Der 9. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit Aufwendungen für die Durchführung von Funktionstraining (ärztlich verordnete Wassergymnastik) in einem Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abzugsfähig sind.

Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen ist, der die niedrigere Verkehrsfähigkeit eines Miteigentumsanteils abbildet.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam ist, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gilt auch während der Covid-19-Pandemie.

Das BMF hat zur Anwendung des BFH-Urteils vom 03.07.2014 (Az. V R 1/14) Stellung genommen: Die Grundsätze dieses Urteils sind insoweit nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden, als der BFH als Voraussetzung eines durchlaufenden Postens dessen korrespondierende Behandlung in der Buchführung des Steuerpflichtigen fordert.