Aktuell

Im Streitfall begehrte der Kläger Schmerzensgeld. Er führte aus, das für seine Einkommensteuerveranlagung zuständige Finanzamt habe versehentlich von ihm vorgelegte Unterlagen einem Dritten übersandt. Dieser Dritte habe ihm zwar die Unterlagen übergeben, doch dadurch seien dem Dritten seine Anschrift und persönliche Daten bekannt geworden. Ihm, dem Kläger, stehe daher Schmerzensgeld zu. Das Finanzamt lehnte eine Schmerzensgeldzahlung ab. Der Kläger reichte sodann Klage bei einem Amtsgericht gegen das Land Baden-Württemberg ein. Das Amtsgericht verwies den Rechtsstreit an das Finanzgericht Baden-Württemberg. Dieses vernahm den Dritten als Zeugen.

Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2021 rund 61,1 Milliarden Euro an Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielt. Dies bedeutet ein Plus von rund 15,8 Milliarden Euro beziehungsweise 34,9 % gegenüber dem Vorjahr, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Damit lag das Aufkommen aus der Gewerbesteuer mit +10,4 % sogar deutlich über dem Niveau vor Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2019 und auf dem höchsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1991.

Die mangels Gestellung und Zollanmeldung von Waren entstandene Zollschuld erlischt ebenso wie die Einfuhrumsatzsteuer, wenn den Zollbehörden nachgewiesen wird, dass die Waren nicht verwendet oder verbraucht, sondern aus dem Zollgebiet der Union verbracht worden sind und wenn kein Täuschungsversuch vorliegt.

Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass kein objektiver Verkürzungstatbestand vorliegt, wenn pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben wird, dem Finanzamt aber alle erforderlichen Informationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen.

Eine Kinderbetreuungseinrichtung ist nicht gemeinnützig tätig, wenn sie sich bei der Platzvergabe vorrangig an den Belegungspräferenzen ihrer Vertragspartner orientiert. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit nach § 52 der Abgabenordnung (AO) entschieden.

Wer ein Grundstück mit aufstehender Weihnachtsbaumkultur erwirbt, hat für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer (GrESt) zu entrichten. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Verdeckte Bareinlagen führen nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft, weil die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.

Wird ein Gegenstand in der Weise verschenkt, dass der erste Empfänger ihn unmittelbar darauf an einen Dritten weiterreicht, ist im Verhältnis Zuwendender/erster Empfänger zu prüfen, ob bereits zivilrechtlich eine Schenkung unmittelbar an den Dritten vorliegt.

Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Stromspeichers ist eigenständig und unabhängig davon zu prüfen, ob ein Batteriespeichersystem zugleich oder nachträglich mit der Photovoltaikanlage angeschafft und in Betrieb genommen worden ist.

Mit Beschluss vom 18. März 2022 hat der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darüber eingeholt, ob die in den § 32d Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 43 Abs. 5 EStG geregelte Abgeltungsteuer in den in den Jahren 2013, 2015 und 2016 geltenden Fassungen insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, als dass sie für Einkünfte aus privaten Kapitalerträgen einen Sondersteuersatz in Höhe von 25 % mit abgeltender Wirkung vorsehen.