Aktuell

Es geht voran: Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) konnte in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) erreichen, dass die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. Juni 2023 verlängert wird. Hierfür gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 18. August 2022 grünes Licht. In Zeiten von Fristenballungen bei der Grundsteuer, den Jahresabschlüssen und Einkommensteuererklärungen eine wichtige Entlastung für alle Steuerberater*innen und ihre Teams.

Kindergeld für ein neugeborenes Kind kann inzwischen online beantragt werden.

Das Sachgebiet C beim Hauptzollamt Frankfurt am Main konnte eine Forderung gegen einen in Thailand wohnhaften deutschen Staatsbürger erfolgreich vollstrecken. Dieser schuldete einem nordrhein-westfälischen Finanzamt seit dem Jahr 2019 über 1,4 Millionen Euro Einkommensteuer, Solidaritäts- sowie Säumniszuschläge.

Die Angemessenheit der Dauer eines Klageverfahrens zur Überprüfung von Ergebnissen der Steuerberaterprüfung ist schon aufgrund der hohen Bedeutung und Grundrechtsrelevanz für den Betroffenen und der besonderen Eilbedürftigkeit einzelfallbezogen zu betrachten. Die für den Regelfall finanzgerichtlicher Klageverfahren geltende Vermutung, dass die Dauer des Verfahrens angemessen ist, wenn das Gericht gut zwei Jahre nach Klageeingang mit der Bearbeitung beginnt und diese nicht mehr nennenswert unterbricht, ist hier nicht anwendbar.

Seit diesem Jahr müssen Arbeitgeber ihre Steuernummer und die steuerliche Identifikationsnummer – auch kurz Steuer-ID oder IdNr genannt – ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln.

Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr voll absetzen können – das sehen neue Pläne des Bundesfinanzministers Christian Lindner vor.

Zieht der überlebende Ehepartner aus dem geerbten Familienheim aus, weil ihm dessen weitere Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist, entfällt die ihm beim Erwerb des Hauses gewährte Erbschaftsteuerbefreiung nicht rückwirkend. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu § 13 Abs. 1 Nr. 4b des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) entschieden. Gleiches gilt für die Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, die erbende Kinder begünstigt.

Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat eine Stellungnahme zur Übergewinnsteuer vorgelegt. Der Beirat hat sich vor dem Hintergrund der zuletzt intensiveren politischen Debatte über die Besteuerung vorwiegend krisenbedingter außergewöhnlich hoher Gewinne mit dem Thema befasst und rät in seiner Stellungnahme dringend davon ab, eine sogenannte Übergewinnsteuer einzuführen.

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Darüber besteht ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.

Auftraggeber und Begünstigte sollen in Zukunft bei der Übertragung von Kryptowerten identifiziert werden müssen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2824) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2531).