Kein Vorsteuerabzug aus Schwarzeinkäufen
Mit als Urteil wirkendem Gerichtsbescheid hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen.