Aktuell

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Es liegt keine offenbare Unrichtigkeit gem. § 129 AO bei einem auf 0 Euro erklärten und so auch festgestellten steuerlichen Einlagekonto gem. § 27 KStG vor, wenn aus dem Akteninhalt kein tatsächlicher Zugang der zu zahlenden Einlage erkennbar ist.

Viele Vereine erhalten demnächst ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen. Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen (z. B. Stiftungen), die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (z. B. Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Schulen oder Kindertagesstätten, Naturschutzvereine usw.), in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat seine Stellungnahme zur Modernisierung des digitalen Gesellschaftsrechts eingereicht. Er begrüßt darin die Bereitstellung von zusätzlichen Gesellschaftsdaten über das europäische Handelsregister BRIS, fordert aber zugleich bürokratiearme Verfahren für Unternehmen.

Der 4. Senat des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hat den Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen zwei Gewerbesteuerzerlegungsbescheide festgesetzt.

Durch das Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) wurden eine ab 1. Januar 2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung (vgl. § 3 Nummer 72 i. V. m. § 52 Absatz 4 Satz 6 Einkommensteuergesetz – EStG) für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen sowie ein ab 1. Januar 2023 anzuwendender umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt (vgl. § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz – UStG).

Vor dem BFH wurde darüber gestritten, ob die an den beherrschenden Gesellschafter einer GmbH gezahlte Altersversorgung bei Wiederaufnahme der Geschäftsführertätigkeit als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) einkommenserhöhend zu berücksichtigen ist.

Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war. Das hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts entschieden.

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik, Kammern und Steuerberaterschaft – darunter der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) – hat dringend weitere Reformen bei der Einfuhrumsatzsteuer zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen angemahnt.

Der Rat der Europäischen Union hat sich am 16. Mai 2023 auf seinen Standpunkt zu Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung verständigt.