Aktuell

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Art und Weise der Videoübertragung einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht richtet. Die Beschwerdeführer sehen sich in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt. Durch den Einsatz einer Kamera, die die Richterbank in der Totalen abbildete, und mangels von ihnen steuerbarer Zoomfunktion sei ihnen die Möglichkeit genommen worden, die Unvoreingenommenheit der Richter durch einen Blick ins Gesicht zu überprüfen.

Die Europäische Kommission hat vier Entscheidungen im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gefällt. Die Verfahren betreffen die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, das EU-Emissionshandelssystem, die gemeinsame Ladegerät-Richtlinie und die grenzüberschreitende Anerkennung der Kfz-Versicherungsrichtlinie.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21. Februar 2024 Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen. Diese würden zu Entlastungen von 3,2 Milliarden Euro führen.

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das sich gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer wandte. Ein gemeinsames Pendeln zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitswohnsitz befreie nicht von dieser Steuer.

Das BMF hat einen Diskussionsentwurf zur sog. Buchführungsdatenschnittstellenverordnung vorgelegt. Die Verordnung soll einen einheitlichen Standard festlegen, mit welchem Steuerpflichtige künftig ihre Buchführungsdaten im Rahmen einer Außenprüfung oder einer Kassen-Nachschau an die Finanzverwaltung übermitteln sollen.

Das Bundesfinanzministerium hat die für das Jahr 2024 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekanntgegeben.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Begriff der Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO) sich aus grundrechtlich verbürgten Prinzipien, Rechten und Werten ableiten lassen muss. Dazu gehört insbesondere die Förderung der Ausübung der grundgesetzlich verbürgten Grundrechte, wie im Streitfall der Meinungsfreiheit, sowie die Förderung allgemeiner demokratischer Teilhabe, die sich aus dem Demokratieprinzip ergibt.

Im Jahr 2022 war die Energiepreispauschale in aller Munde. Bereits damals hagelte es Kritik mit Blick auf die Besteuerung dieser Entlastungsmaßnahme – auch vom DStV. Nun prüft das FG Münster die Rechtmäßigkeit der Besteuerung.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt im Vorgriff auf eine gesetzliche Ergänzung des § 39 Absatz 3 EStG zur Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen nach § 41b Absatz 1 Satz 2 EStG Folgendes:

Der Anspruch auf die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist verletzt, wenn nicht alle zur Entscheidung berufenen Richter während der "Videokonferenz" für die lediglich "zugeschalteten" Beteiligten sichtbar sind – das ist soweit nichts Neues (vgl. BFH-Beschluss vom 30.06.2023 - V B 13/22).