Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2025
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die für das Jahr 2025 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben:
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Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien
Mit der Änderung der Verordnung zu geldwäscherechtlich meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich stärkt die Bundesregierung die Bekämpfung von Finanzkriminalität im Immobiliensektor. Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz die Änderungsverordnung zu der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) erlassen. Sie wurde am 20. Januar 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 13) veröffentlicht und tritt am 17. Februar 2025 in Kraft.
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Wegfall des auf einen verstorbenen Mitunternehmer entfallenden Gewerbeverlusts einer Mitunternehmerschaft
Der Wegfall des auf einen verstorbenen Mitunternehmer entfallenden Gewerbeverlusts einer Mitunternehmerschaft kann weder durch telelogische Reduktion des § 10a GewStG noch durch entsprechende Anwendung des § 8c KStG oder des § 8d KStG vermieden werden.
Im Bau befindliche Gebäude stellen trotz Vermietungsabsicht kein Verwaltungsvermögen dar
Mit zwei Urteilen vom 14. November 2024 (hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass Grundstücke mit zum Stichtag im Bau befindlichen Gebäuden trotz beabsichtigter Vermietung kein Verwaltungsvermögen im Sinne von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG darstellen.
Erasmus +-Stipendium darf bei Einkommensteuer der Eltern nicht berücksichtigt werden
Der im Rahmen eines Erasmus +-Stipendiums an einen Studierenden gezahlte Betrag darf bei der Berechnung der Einkommensteuer des ihm unterhaltspflichtigen Elternteils nicht berücksichtigt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor.
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Kein Arbeitslohn bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes).
51,5 % mehr Steuereinnahmen aus Glücksspiel im Jahr 2023 als zehn Jahre zuvor
Neues Jahr, neues Glück? Ob mit sechs Kreuzen beim Lotto, der Wette auf ein bestimmtes Pferd oder einem hohen Einsatz beim Poker – viele Menschen hoffen durch Glücksspiel auf den großen Gewinn. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, die sechs Richtigen zu tippen, sehr klein ist, gewinnt einer immer: der Staat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahmen die öffentlichen Kassen im Jahr 2023 rund 2,48 Milliarden Euro Steuern aus Lotto, Sportwetten, Online-Poker und anderen Glücksspielen ein. Das waren 3,6 % weniger als ein Jahr zuvor und der erste Rückgang nach zuletzt stetig steigenden Einnahmen. Im Zehnjahresvergleich lagen die staatlichen Einnahmen aus Glücksspiel im Jahr 2023 um 51,5 % höher als im Jahr 2013 mit 1,64 Milliarden Euro.
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Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale: Basiszins zum 2. Januar 2025
Der Anleger eines Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Absatz 1 Nummer 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2025 gilt gemäß § 18 Absatz 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 2. Januar 2026 – zugeflossen.
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DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Die im JStG 2024 beschlossene Neuregelung lässt jedoch Fragen offen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert das BMF zur Klarstellung auf.
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Rheinland-Pfalz: Neuer Grundsteuerbescheid 2025 - Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer
Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Die Grundsteuerbescheide werden von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten.