Aktuell

Der Koalitionsvertrag 2025 hat einen »Investitions-Booster« im Gepäck: die degressive Abschreibung. Sie soll den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und Investitionen ankurbeln. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unterstützt das Ansinnen – sieht aber leider noch Schwachstellen an dem Plan.

Zuschläge für Mehrarbeit steuerfrei stellen – das haben die Koalitionspartner angekündigt. Ziel ist es, mehr Menschen zu freiwilliger Mehrarbeit zu motivieren. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unterstützt das Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die konkrete Maßnahme sieht er aber kritisch.

Der 5. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hatte über die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung einer sog. Ein-Mann-GmbH in Bezug auf einen Pkw zu entscheiden, mit dem die Gesellschafterin die GmbH durch Sacheinlage errichtet hatte.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt ein der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) entgegenstehender gewerblicher Grundstückshandel im Regelfall dann vor, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von in der Regel fünf Jahren (zwischen der Anschaffung oder Errichtung und dem Verkauf) mehr als drei Objekte veräußert werden ("Drei-Objekt-Grenze").

Das zuständige Hauptzollamt (HZA) für Entlastungsanträge nach den §§ 9a, 9b und 10 des Stromsteuergesetzes sowie nach den §§ 54 und 55 des Energiesteuergesetzes richtet sich grundsätzlich nach dem satzungsmäßigen Sitz des Unternehmens. Dieser satzungsmäßige Sitz kann sich vor der Gewährung der Steuerentlastung ändern.

Steuervereinfachung durch Typisierung, Vereinfachungen und Pauschalierungen: dafür wollen sich die Koalitionspartner einsetzen. Und hierbei auch die Einführung einer Arbeitstagepauschale prüfen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt diesen Vorstoß sehr.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige –wie in Zeiten der Corona-Pandemie– (zwangsweise) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht.

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Aufwendungen einer GmbH für ein Kleinflugzeug, welches ausschließlich für betrieblich veranlasste Dienstreisen genutzt wird, steuerlich abzugsfähig sein können.

Der 10. Senat des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob eine Klägerin Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft erzielte – in Abgrenzung zu einem nichtsteuerbaren erbrechtlichen Vorgang sowie einer gemischten Schenkung.

Die Finanzministerinnen und -minister der EU-Staaten haben sich auf einen neuen Ansatz in Sachen Mehrwertsteuerrichtlinie geeinigt: konkret geht es um Einfuhren aus dem Online-Handel und die Besteuerung von Importen im Rahmen von Fernverkäufen. Die Wirksamkeit des Systems einer einzigen Anlaufstelle für Einfuhren (Import One-Stop Shop, IOSS) soll verbessert werden.