Aktuell

Ein Steuerpflichtiger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz keinen Anspruch auf Informationen hinsichtlich der Unterlagen, die der Erstellung der amtlichen Richtsatzsammlung zugrunde liegen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Die Bundesregierung hat zur steuerlichen Förderung von Elektrofahrzeugen keine konkreten Daten über begünstigte Einkommensgruppen, Haushaltskonstellationen oder Branchen vorliegen. Das geht aus der Antwort () auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen () hervor.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat, dass ein Steuerbescheid stets geändert werden kann, wenn elektronisch übermittelte Daten an das Finanzamt (FA) übermittelt werden. Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Inhalt der Daten dem FA bereits bekannt war.

Die Berliner Steuerverwaltung geht bei der Digitalisierung den nächsten Schritt. Seit Anfang Juli kommt das »RABE«-Verfahren zum Einsatz. »RABE« steht für »Referenzierung auf Belege«. Damit wird das Einreichen von Belegen bei der Steuererklärung zukünftig noch leichter.

Die Frist endet bald: Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder vergleichbare digitale Aufzeichnungssysteme wie zum Beispiel Tablet- Kassensysteme verwenden, müssen diese erstmals bis spätestens zum 31. Juli 2025 über die neue elektronische Schnittstelle der Finanzverwaltung registrieren und fortan Änderungen mitteilen.

Bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Differenz der tariflichen Einkommensteuer, die sich einerseits ohne und andererseits mit Abzug der Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge als Sonderausgaben ergäbe, mit dem Zulageanspruch zu vergleichen.

Lässt ein Antragsteller eine Frist zur Begründung seines AdV-Antrags ohne Reaktion und ohne einen Fristverlängerungsantrag verstreichen, entfällt sein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO. Das hat das FG Hamburg entschieden.

Das Transparenzregister hat seinen Zweck erfüllt und ist seit dem 30. Juni 2025 offline.

Säumniszuschläge sind nicht nur ein Druckmittel, das den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll, sondern dienen auch als Zinsersatz sowie der Abgeltung von Verwaltungsaufwand; verlieren Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel, kommt daher regelmäßig nur ein hälftiger Erlass in Betracht (Anschluss an die ständige Rechtsprechung).

2024 sind die Steuereinnahmen in den EU27 auf 39 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gesunken, das ist der niedrigste Stand seit 2011. Das zeigt der von der EU-Kommission vorgelegte Jahresbericht über die Besteuerung (ART), der einen detaillierten Überblick über die Steuerpolitik in allen EU-Ländern bietet.