Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrages
Der 3. Senat des FG Düsseldorf hatte die Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrages zu beurteilen und entschied zum Vorliegen einer einheitlichen, mehrgemeindlichen Betriebsstätte, zur Anwendung des Verhältnisses der Arbeitslöhne als Regelzerlegungsmaßstab und zur Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung sowie zur Änderung nach § 173 Abs. 1 AO.
Kein Vorsteuerabzug aus Schwarzeinkäufen
Mit als Urteil wirkendem Gerichtsbescheid hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen.