Aktuell

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) abgestimmt. Es werden Fragen beantwortet u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.

Zur Ermittlung der Vergütung der Feststellungserklärungen für Grundsteuerzwecke ist eine neue spezielle Abrechnungsnorm in Kraft getreten. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hin.

Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler gemäß Paragraph 233a der Abgabenordnung soll in Zukunft 0,15 Prozent pro Monat betragen. Der Finanzausschuss stimmte am 22.6.2022 in seiner vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (20/1633) zu. Der Zinssatz betrug bisher sechs Prozent im Jahr. Mit der Neuregelung wird den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, den Zinssatz für diese Zinsen ab 1. Januar 2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten.

Der 15. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, mit dem die Verfassungswidrigkeit eines Säumniszuschlags in Höhe von 4,50 Euro geltend gemacht wird, kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Merkblatt zur internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen neu gefasst.

Der 13. Senat des FG Düsseldorf hatte sich mit der steuerlichen Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung sowie Veräußerung von Containern auseinanderzusetzen.

Hält eine GmbH mittelbar über eine vermögensverwaltende KG GmbH-Beteiligungen, ist für die Ermittlung der für die Überschreitung der in § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG enthaltenen Schädlichkeitsgrenze von 25% zur Berücksichtigung von Forderungsverlusten auf die mittelbare Beteiligungsquote abzustellen. Dies hat der 13. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.

Auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zu einem Vorlageverfahren Stellung genommen, das die sog. Zinsschranke bei der Bemessung des der Einkommensteuer unterfallenden Einkommens betrifft. Die entsprechende Regelung in § 4h EStG hält die BRAK für verfassungswidrig.

Die Bundesregierung will aufgrund von EU-Vorgaben verschiedene Verbrauchsteuergesetze ändern. Diesem Ziel dient der von ihr eingebrachte Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (20/2247).